Mittwoch, 29. April 2009

Wie das Bundesverfassungsgericht indirekt eine nachhaltige Diskussion über die Gefahren des Präventionsstaates verhindert

(Via CTRL) Zähmung der Wanzen (Taz.de)

Über die unzureichende Rolle des Bundesverfassungsgerichts als Mittel zur Abwehr des Überwachungsstaates. Der Kommentar ist zwar schon über ein Jahr alt, aber wie zutreffend die Analyse von Autor Christian Rath ist, wird immer deutlicher. Und es kann einem nur Angst und Bange werden, wenn man sich vorstellt, dass das Bundesverfassungsgericht auch bei einer Verfassungsbeschwerde gegen von der Leyens Internetzensur wieder nur urteilen wird: Im Prinzip möglich, aber bitte etwas besser.

Zitat:

Gerade weil Karlsruhe fast jedes Gesetz erst einmal aufhebt, ist die später in Kraft tretende Version weitgehend außer Streit gestellt. [...]

Karlsruhe schafft es so immer wieder, sowohl Sicherheitspolitiker als auch Bürgerrechtler zufriedenzustellen. Die Bekämpfung von Terroristen und sonstiger Kriminalität kann damit auf hohem technischem Niveau weitergehen - während die Karlsruher Vorgaben zugleich sichern, dass die Maßnahmen nicht zu häufig und zu intensiv eingesetzt werden. [...]

Was aber auf der Strecke bleibt, ist das Bedürfnis der Bürger nach echten Freiräumen, in denen der Staat definitiv nichts zu suchen hat. (Quelle: Taz.de)

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