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Mittwoch, 29. Oktober 2008

Wache und kritische Nachfragen lassen schließen, dass Bundesverfassungsgericht Einsatz von Wahlcomputern äußerst kritisch sieht

Verfassungsgericht bereitet Grundsatzentscheidung zu Wahlcomputern vor (Heise.de)

Ausschnitt:

Bisher habe noch nie jemand einen Anhaltspunkt für Manipulationen gehabt, trug Hannappel vor. "Sie können doch überhaupt nicht nachzählen", wunderte sich da der Berichterstatter in diesem Verfahren, Prof. Rudolf Mellinghoff, über diese Gewissheit. "Eine Manipulation eines Wahlgerätes hat nur einen Sinn, wenn sie irgend etwas bewirkt", entgegnete der Landeswahlleiter, "sie haben dann ein abweichendes Ergebnis". Verfassungsrichter Mellinghoff konnte darauf nur "mit etwas Erstaunen" reagieren. "Wenn etwa die Partei Die Linke in einem Wahlkreis erstmals antritt, dann haben sie doch automatisch eine Abweichung", meinte er zu dieser Art der statistischen Prozesskontrolle.

Mellinghoff ließ auch durchblicken, dass der Zweite Senat eine Grundsatzentscheidung vorbereitet. Der Maßstab, "den wir in diesem Fall ganz neu bilden müssen", werde Auswirkungen auf eine ganze Reihe von Wahlsystemen haben. (Quelle: Heise.de)

Es ist beruhigend zu beobachten, dass die Verfassungsrichter anscheinend bei wachem Verstand sind.

Dienstag, 27. November 2007

Funktionsweise von Wahlcomputern ist Geschäftsgeheimnis

Klage eines Journalisten auf Überlassung von Prüfunterlagen für Wahlcomputer abgewiesen (Herrschende Meinung)

Ausschnitt:

Ein Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheits-Gesetz besteht nicht, wenn die Informationen dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen oder dem Schutz des geistigen Eigentums unterliegen. Das hat das Verwaltungsgerichts Braunschweig entschieden.

In dem Verfahren ging es um die Klage eines Wissenschaftsjournalisten, der sich mit der Funktionsweise und der Sicherheit von elektronischen Wahlgeräten befasst. Er hatte bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig (PTB) unter Berufung auf das Anfang 2006 in Kraft getretene Informationsfreiheits-Gesetz beantragt, ihm den Prüfbericht für das zugelassene Wahlgerät eines Herstellers aus den Niederlanden zukommen zu lassen. (Quelle: Herrschendemeinung.de)

Geschäftsgeheimnisse sind also wichtiger als die Transparenz des Prozesses, über den dieses Land (theoretisch) gelenkt, geleitet und zusammengehalten wird, nämlich der Wahlprozess. Das Fazit aus diesem Urteil kann nur lauten: Wahlcomputer sind eine immense Gefahr für die Demokratie. Dieses Fazit wäre vielleicht nicht so drastisch ausgefallen, wenn es eine Möglichkeit für jeden gegeben hätte, die Funktionsweise dieser Geräte nachzuvollziehen. Diese Möglichkeit gibt es aber nach dem Gerichtsurteil nicht. Also jetzt erst recht weg mit Wahlcomputern!