Vom großen Lauschangriff zum großen Spähangriff (3sat-Sendung "Recht brisant")
Die 3sat-Sendung "Recht brisant" brachte heute einen kritischen und gut gemachten, verständlichen und dennoch ausführlichen Beitrag über das geplante BKA-Gesetz und die geplante Online-Durchsuchung und die Folgen dieses Gesetzes für die Bürger.
Ausschnitt aus der Webseite zum Beitrag:
Bereits nach heutiger Rechtslage kann schon der E-Mail-Verkehr von Privatpersonen kontrolliert werden. Die Polizei muss sich dafür beim Vorliegen bestimmter Straftaten an den E-Mail-Betreiber wenden – dem so genannten Provider. Der schickt die Nachricht dann nicht nur an den Empfänger, sondern auch an die staatlichen Überwacher. Die Nutzer können sich vor dieser Überwachung relativ leicht schützen, indem sie ihre Nachrichten verschlüsseln. Mit der neuen Online-Durchsuchung ist das künftig nicht mehr so einfach. Eine Spionage-Software – ein so genannter Trojaner – erlaubt dem Bundeskriminalamt den direkten Zugriff auf die Rechner. Eine Verschlüsselung hilft da nicht mehr. Ist der Trojaner in dem PC eingeschleust, kann das Bundeskriminalamt neben dem E-Mail-Verkehr alles überwachen, was auf dem Rechner gespeichert ist und was gerade mit ihm gemacht wird. Möglich sind also Einblicke in sämtliche E-Mails, Internet-Telefonate, gespeicherte Dokumente, Fotos, Zugangsdaten, wie Passwörter, und besuchte Websites. Eins zu eins wird das Monitorbild übertragen. (Quelle: 3sat.de)
"Recht brisant" weist auch darauf hin, dass diese umfassenden Schnüffelbefugnisse laut Gesetzestext dem BKA eben nicht nur bei Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit zur Verfügung stehen sollen, sondern auch schon bei einer "pauschalen Gefahr für bestimmte Güter der Allgemeinheit". Und dies, so muss man befürchten, führt schnell zu einer unverhältnismäßigen Anwendung der Schnüffelbefugnisse auf Seiten der Polizei und Staatsanwaltschaft. So wie dies ja in den letzten beiden Jahren BKA und Bundesanwaltschaft mit haltlosen Verdächtigungen gegenüber vielen Bürgern bereits praktiziert haben.
Ausschnitt:
Dass der Staat voreilig zu harten Überwachungsmethoden greift, haben bereits die Aktionen gegen die Globalisierungsgegner in Heiligendamm im vergangenen Jahr gezeigt. Auch hier bestand angeblich eine Gefahr für die Allgemeinheit durch linke Terroristen. Der vermeintliche Staatsfeind war aber oft nur ein einfacher Student, wie der Bundesgerichtshof im Nachhinein feststellte.
Die Bundesanwaltschaft hatte daher rechtswidrig im Vorfeld des G8-Gipfels dutzende Privatwohnungen observiert und belauscht. (Quelle: 3sat.de)
Außerdem weist "Recht brisant" darauf hin, dass die wirklichen Terroristen sich vor solchen Lausch- und Spähangriffen weiterhin zu schützen wissen. Übrig bleibt also der Bürger, der aus welchen verrückten Gründen auch immer ins Visier der Fahnder gerät und dessen intimste Privatsphäre anschließend dem Staat zur mehr oder weniger freien Verfügung offen liegt, nur weil er nicht ahnt, dass jemand auf den Gedanken kommen könnte, er sei gefährlich.
Aber solch ein Verdacht ist schneller konstruiert als man zum Durchlesen des neuen BKA-Gesetzes braucht. Und Richter unterschreiben in Deutschland schnell und gerne jede von der Polizei und der Staatsanwaltschaft geforderte Überwachungsmaßnahme, im Irrglauben, die Polizei wisse schon, was sie macht. Oder der Richter genehmigt Abhörmaßnahmen schlicht aus Zeitnot oder gar aus Faulheit, weil die Nicht-Genehmigung aufwendiger ist als die Genehmigung.
Die Sendung ist auch in der 3sat-Mediathek zu sehen (den Link dazu findet man oberhalb des hier verlinkten Artikels).