Freitag, 4. Juli 2008

Kriminelles Infratest/Emnid verbreitet zig Tausende sensibelste Kundendaten

CCC meldet Sicherheitsleck bei TNS Infratest/Emnid: Das Wohnzimmer von 41.000 Bürgern im Netz (Chaos Computer Club)

Überall, wo Daten gehortet werden und wo es nicht ein hochprofessionelles Datenschutz-Management gibt, wird es irgendwann zum Daten-GAU kommen. Das ist ein Naturgesetz. Nicht nur die Deutsche Telekom, Lufthansa oder die deutschen Meldebehörden pfeifen anscheinend auf ein professionelles Datenschutzmanagement und berauben so Kunden und Bürger ihres Datenschutzes, nein jetzt auch ein Umfrageinstitut namens Infratest/Emnid.

Warum sollten sich diese Klitschen auch um Datenschutz bemühen bei den lächerlichen Strafen, die es in Deutschland bei Verstößen gegen den Datenschutz gibt? Und den Bürgern und Kunden ist ja leider weiterhin egal, was so alles mit ihren Daten getrieben wird.

Also, schlampt alle weiter. Wer als Kunde deutschen Firmen seine Daten gibt, es eh selbst schuld.

Ausschnitt:

Neben Namen und Anschriften sind in den Datensätzen Geburtsdatum, E-Mailadressen und Telefonnummern vermerkt. Bei vielen Befragten sind diese zudem mit sensiblen Informationen gespickt: Monatseinkommen, Ausbildung, Kontoverbindungen, Krankenversicherungen, ob und welche Kreditkarten benutzt werden, welche elektronischen Geräte im Haushalt verwendet werden, Alter der Kinder, und viele weitere private Daten. (Quelle: CCC.de)

Donnerstag, 3. Juli 2008

Alles fließt: Alle Daten aller Youtube-Nutzer gehören nun Viacom

Google muss YouTube-Logfiles an Viacom herausgeben (Heise.de)

Ausschnitt:

Ein New Yorker Bezirksgericht hat Google im Rechtsstreit mit Viacom über Urheberrechtsverletzungen auf YouTube dazu verpflichet, dem US-Medienkonzern alle aufbewahrten Logfiles zu übergeben. (Quelle: Heise.de)

Alle heißt alle. Auch die Daten der Nutzer, die sich irgendwo nur YouTube-Videos angeschaut haben. Jetzt könnte Viacom natürlich mit diesem Datenschatz an deutsche Richter herantreten und behaupten, genau diese und jene IP-Adresse zu dieser und jener Zeit hätten sonstwo urheberrechtliches Material getauscht. Versuchen könnte es Viacom ja... Oder Viacom geht direkt auf die Provider zu und bietet Geld für die Bestandskundendaten. Merken würde den Verkauf wohl niemand, wenn beide Seiten schweigen. Für die Provider, die die Daten eh dank Vorratsdatenspeicherung auf Halde liegen haben, ein netter Zuverdienst. In den USA ist so etwas wohl auf einem grauen Markt schon üblich. So oder so käme Viacom auf diese nicht ganz saubere Art an die Adressdaten der IP-Nummern-Nutzer und könnte mal gucken, was Herr Schmidt und Frau Meier sich so auf Youtube angeschaut hat in den letzten Monaten. Interessant dabei wäre, daraus Profile zu erstellen und diese Daten mit anderen zu verbinden, beispielsweise, indem Viacom weitere Daten hinzukauft, zum Beispiel von Rabatt-Systemen oder warum nicht gleich von Banken?

Wer sollte dahinter kommen? Kopierte Daten hinterlassen keine Spuren... Die nötige kriminelle Energie traue ich der Musikindustrie absolut zu. Den Telekom-Unternehmen eh (siehe Deutsche Telekom) und vom Rabatt-Anbieter "Payback" kann man längst Kundendaten kaufen, wie vor kurzem der SWR anscheinend berichtete, wie FR-Online.de meldet.

Gericht: Kosten für Geräte für Telefonüberwachung auf Provider abzuwälzen ist verfassungswidrig

Gericht: Verpflichtung zur Auslandskopfüberwachung auf eigene Kosten ist verfassungswidrigHeise.de)

Ausschnitt:

Die im Jahr 2005 in die Novelle der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) eingebaute Verpflichtung privater Telekommunikationsdienstleister, auf eigene Kosten Technik zur Überwachung von Auslandstelefonaten (sogenannte Auslandskopfüberwachung) zu installieren, ist nach Ansicht des Berliner Verwaltungsgerichts nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Die 27. Kammer habe deshalb die Klage eines Telekommunikationsanbieters dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt [...].(Quelle: Heise.de)

Wieder einmal ein Beispiel dafür, was für bescheuerte Gesetze unsere derzeitigen Abgeordneten im Parlament so vom Stapel lassen.

Deutsche Polizei: Nicht unfehlbar, aber schnell mit Hausdurchsuchungen

Nicht unfehlbar (Lawblog.de)

Ausschnitt:

"Bei einer Grobdurchsicht der beschlagnahmten CDs konnten jedoch schon Dateien mit dutzenden kinderpornografischen Bildern festgehalten werden."

Dies schrieb ein Polizeibeamter in seinen Durchsuchungsbericht. (Quelle: Lawblog.de)

Das wiederum veranlasste den Anwalt des Durchsuchten, zunächst keine Beschwerde gegen die Durchsuchung als solche einzulegen, obwohl die anfänglichen Verdachtsmomente, die zum Durchsuchungsbeschluss führten, anscheinend extrem dünn waren. Aber das hindert ja Richter in Deutschland nicht, Hausdurchsuchungen ganz schnell und unkompliziert zu genehmigen.

Im Nachhinein stellt sich heraus, dass der Polizeibeamte bei seiner Durchsicht anscheinend nicht richtig guckte oder besonders fantasiebegabt war, denn es gab keine Kinderpornos.

Aber irgendwas anderes Belastendes wird die Polizei schon noch finden, vermute ich. Denn man findet doch immer irgendwas. Deswegen sind Hausdurchsuchungen und die dann gemachten "Zufallsfunde" ja so super. Deswegen mein Ratschlag: Einfach Hausdurchsuchungen machen bei allen Bürgern und die sogenannten "Zufallsfunde" aufsammeln. Einfach mal alle Wohngebiete per Hausdurchsuchung sauberkämmen. Damit Ordnung herrscht in Tschland. Privatsphäre ist bekanntlich nur was für weinerliche Verfassungsgläubige, liberale Querköppe und durchgeknallte Rechtsstaat-Schwärmer.

Mittwoch, 2. Juli 2008

3sat-Sendung "Recht brisant" kritisch über BKA-Gesetz

Vom großen Lauschangriff zum großen Spähangriff (3sat-Sendung "Recht brisant")

Die 3sat-Sendung "Recht brisant" brachte heute einen kritischen und gut gemachten, verständlichen und dennoch ausführlichen Beitrag über das geplante BKA-Gesetz und die geplante Online-Durchsuchung und die Folgen dieses Gesetzes für die Bürger.

Ausschnitt aus der Webseite zum Beitrag:

Bereits nach heutiger Rechtslage kann schon der E-Mail-Verkehr von Privatpersonen kontrolliert werden. Die Polizei muss sich dafür beim Vorliegen bestimmter Straftaten an den E-Mail-Betreiber wenden – dem so genannten Provider. Der schickt die Nachricht dann nicht nur an den Empfänger, sondern auch an die staatlichen Überwacher. Die Nutzer können sich vor dieser Überwachung relativ leicht schützen, indem sie ihre Nachrichten verschlüsseln. Mit der neuen Online-Durchsuchung ist das künftig nicht mehr so einfach. Eine Spionage-Software – ein so genannter Trojaner – erlaubt dem Bundeskriminalamt den direkten Zugriff auf die Rechner. Eine Verschlüsselung hilft da nicht mehr. Ist der Trojaner in dem PC eingeschleust, kann das Bundeskriminalamt neben dem E-Mail-Verkehr alles überwachen, was auf dem Rechner gespeichert ist und was gerade mit ihm gemacht wird. Möglich sind also Einblicke in sämtliche E-Mails, Internet-Telefonate, gespeicherte Dokumente, Fotos, Zugangsdaten, wie Passwörter, und besuchte Websites. Eins zu eins wird das Monitorbild übertragen. (Quelle: 3sat.de)

"Recht brisant" weist auch darauf hin, dass diese umfassenden Schnüffelbefugnisse laut Gesetzestext dem BKA eben nicht nur bei Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit zur Verfügung stehen sollen, sondern auch schon bei einer "pauschalen Gefahr für bestimmte Güter der Allgemeinheit". Und dies, so muss man befürchten, führt schnell zu einer unverhältnismäßigen Anwendung der Schnüffelbefugnisse auf Seiten der Polizei und Staatsanwaltschaft. So wie dies ja in den letzten beiden Jahren BKA und Bundesanwaltschaft mit haltlosen Verdächtigungen gegenüber vielen Bürgern bereits praktiziert haben.

Ausschnitt:
Dass der Staat voreilig zu harten Überwachungsmethoden greift, haben bereits die Aktionen gegen die Globalisierungsgegner in Heiligendamm im vergangenen Jahr gezeigt. Auch hier bestand angeblich eine Gefahr für die Allgemeinheit durch linke Terroristen. Der vermeintliche Staatsfeind war aber oft nur ein einfacher Student, wie der Bundesgerichtshof im Nachhinein feststellte.

Die Bundesanwaltschaft hatte daher rechtswidrig im Vorfeld des G8-Gipfels dutzende Privatwohnungen observiert und belauscht. (Quelle: 3sat.de)

Außerdem weist "Recht brisant" darauf hin, dass die wirklichen Terroristen sich vor solchen Lausch- und Spähangriffen weiterhin zu schützen wissen. Übrig bleibt also der Bürger, der aus welchen verrückten Gründen auch immer ins Visier der Fahnder gerät und dessen intimste Privatsphäre anschließend dem Staat zur mehr oder weniger freien Verfügung offen liegt, nur weil er nicht ahnt, dass jemand auf den Gedanken kommen könnte, er sei gefährlich.

Aber solch ein Verdacht ist schneller konstruiert als man zum Durchlesen des neuen BKA-Gesetzes braucht. Und Richter unterschreiben in Deutschland schnell und gerne jede von der Polizei und der Staatsanwaltschaft geforderte Überwachungsmaßnahme, im Irrglauben, die Polizei wisse schon, was sie macht. Oder der Richter genehmigt Abhörmaßnahmen schlicht aus Zeitnot oder gar aus Faulheit, weil die Nicht-Genehmigung aufwendiger ist als die Genehmigung.

Die Sendung ist auch in der 3sat-Mediathek zu sehen (den Link dazu findet man oberhalb des hier verlinkten Artikels).

Dienstag, 1. Juli 2008

Netzeitung.de liefert ab sofort echten Junk-Journalismus

Folterdrohung gegen Gäfgen war rechtens (Netzeitung.de)

Die Netzeitung versucht über das Urteil des EU-Gerichtshofs bezüglich der Beschwerde von Gäfgen, dass sein Prozess wegen Mordes sei hinfällig sei, weil ihm Folter angedroht wurde, zu berichten. Heraus kam Junk-Journalismus der billigeren Sorte, der bereits in kleinen Mengen zu heftiger Verdoofung der Leser führt.

Von wegen "rechtens". Die Folterdrohung war auch laut EU-Gerichtshof nicht rechtens. Das Gäfgen dadurch entstandende Unrecht sei jedoch im Verfahren gegen ihn vor deutschen Gerichten bereits berücksichtigt worden.

So, liebe Netzeitung, ich gehe jetzt Kotzen, denn ihr werdet natürlich euren Fehler nicht korrigieren. Und irgendwie muss eure Müllberichterstattung ja wieder aus der Welt. Kotzen hilft da und ist Verbraucher-Selbstschutz.