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Samstag, 13. Dezember 2008

Berliner Polizei erfasst Personen, die Gerichtsverhandlung besuchen

So behandelt der Staat seine Kontrolleure (Lawblog.de)

In Berlin werden anscheinend die Personalien der Besucher eines Gerichtsverfahrens durch die Polizei kontrolliert und die Ausweise der Besucher kopiert.

Ausschnitt:

Ich frage mich, was wohl passiert, wenn ein interessierter Zuschauer keinen Ausweis dabei hat. Und sich auch weigert, seine Personalien abzugeben.

Man braucht wahrscheinlich nicht lange zu raten. Er darf nicht rein. Vielleicht wird er danach sogar beschattet.

Das alles ist interessant, weil Urteile im Namen des Volkes ergehen. Damit das Volk auch überprüfen kann, welche Urteile in seinem Namen ergehen, sind Gerichtsverhandlungen grundsätzlich öffentlich. [...]

Die Verletzung des Öffentlichkeitsprinzips, die gerügt werden könnte, ist ein absoluter Revisionsgrund. Sie verpflichtet zur Aufhebung des Urteils. (Quelle: Lawblog.de)

Was mich auch hier wieder verwundert, dass diese Praxis der Berliner Polizei noch nicht von den deutschen Medien kritisch hinterfragt wurde. Was ist nur los in diesem Land?

Freitag, 30. November 2007

Briefaussortierung ganzer Stadtviertel durch BKA und Bundesanwaltschaft war illegal

Ermittler dürfen Post nicht selbst filzen (Berliner Zeitung)

Noch eine Klatsche vom Bundesgerichtshof (BGH) gegen Generalbundesanwältin Monika Harms.

Ausschnitt:

Die Ermittler suchten nach Bekennerschreiben für Brandanschläge auf Autos. Deshalb kamen sie im Mai dieses Jahres in das Briefzentrum Hamburg-Mitte und filzten die Post. Sie gingen sogar mit einem Postangestellten auf Tour und nahmen ihm sofort nach Leerung der Postkästen die Briefe ab. [...] Ein Praxis, die ein anderer Ermittlungsrichter des BGH gestern als im wesentlichen rechtswidrig erachtete. Das Aussortieren sei allein Aufgabe der Postbediensteten und deshalb "eine Mitwirkung von Ermittlungsbeamten oder auch eines Richters grundsätzlich ausgeschlossen", um die Vertraulichkeit des übrigen Postverkehrs nicht zu gefährden [...] "Die Rechtslage ist eindeutig. Es war deshalb umso unverständlicher, dass sich die Bundesanwaltschaft und das Bundeskriminalamt so offensichtlich über die gesetzlichen Vorgaben hinwegsetzten". [...] Das Justizministerium hielt das Vorgehen für legal. (Quelle: Berlinonline.de)

Die Polizei sortierte eigenmächtig und rechtswidrig beispielsweise Briefe aus, die keinen Absender trugen. BKA, Bundesanwaltschaft und das Bundesjustizministerium haben kriminelles Vorgehen durchgeführt, angeordnet oder gebilligt. Konsequenzen wird dies natürlich nicht haben. Bis zum nächsten Mal also. Gerichte verbieten solche Maßnahmen zwar nachträglich, aber wen kümmert das schon? Oder anders: Warum werden geltende Gesetze von der Exekutive erst ernst genommen, wenn ein Gericht ein Urteil gefällt hat, das eigentlich nichts anderes besagt, als dass das, was im Gesetz steht, auch gültig ist?

Generalbundesanwältin Harms hat ihre Sorgfaltspflicht grob fahrlässig verletzt

Militante Gruppe: "Harms hat kein Augenmaß" (Stern.de)

Ein Interview mit dem Politikwissenschaftler Peter Grottian.

Ausschnitt:

Es gab keine konkreten Anhaltspunkte für die Bildung einer terroristischen Vereinigung durch die "Militante Gruppe". Und trotzdem hat man das Scheunentor geöffnet und das ganze Sammelsurium an Maßnahmen angewandt. Die Generalbundesanwältin wurde offensichtlich miserabel unterrichtet. Dennoch hat sie auf Basis eines Anfangsverdachts eines Anfangsverdachts von einem Anfangsverdacht die Grundrechte massiv und fundamental verletzt. Auch Frau Harms muss sorgfältig begründen, warum sie derartige Schritte veranlasst. In diesem Fall hat sie ihre Sorgfaltspflicht grob fahrlässig verletzt. (Quelle: Stern.de)

Donnerstag, 29. November 2007

BGH pfeift Innenminister-Erfüllungsgehilfin Monika Harms zurück

Bremse für den Terrorwahn (Zeit.de)

Ausschnitt:

Zwar seien die Beschuldigten der Tat vom 31. Juli 2007 und auch der Zugehörigkeit zur "militanten gruppe" dringend verdächtig, befanden die Richter. Rechtlich aber sei damit nicht der Vorwurf begründet, sie seien nach Paragraf 129a Mitglied in einer terroristischen Vereinigung. [...] Die Haftbefehle gegen die drei wurden daher gegen Auflagen außer Kraft gesetzt. Eigentlich hätten sie nie ausgestellt werden dürfen. [...] Für die Bundesanwaltschaft ist das Urteil sogar in zweifacher Hinsicht eine Niederlage. Es lässt sie nicht nur übereifrig und als Erfüllungsgehilfin eines jederzeit mit dem Terrorargument zuschlagenden Innenministers wirken. Es verstärkt auch den Verdacht derjenigen, die kritisieren, der Paragraf 129a diene nicht zum Zwecke der Strafverfolgung, sondern vor allem als Vorwand, klandestine Strukturen ausspähen zu dürfen. Sein Einsatz wird für die Bundesanwälte damit nicht nur rechtlich, sondern auch politisch schwieriger. (Quelle: Zeit.de)

BGH urteilt, dass Brandstiftungen noch kein Terrorismus sind - Kommentar in Berliner Zeitung

Karlsruher Klimaschutz (Berliner Zeitung)

Ausschnitt:

Die Bundesanwaltschaft hat gestern eine beglückende Nachricht erhalten. Sie lautet, dass eine paar angezündete Fahrzeuge noch nicht den Bestand der Bundesrepublik Deutschland bedrohen [...]. Der BGH hat also nichts anderes getan, als das Gesetz zu lesen, eine sinnvolle Tätigkeit, auf deren regelmäßige Verrichtung die Bundesanwälte in jüngster Zeit immer öfter leichtfertig verzichten. Das ist nicht gut für das Ansehen der Behörde und besonders schlecht für das Klima im Land. (Quelle: Berlinonline.de)

Ansonsten ist die Presse seeeeeeeeeeeeeeehr ruhig. Kaum ein Wort der Kritik in Richtung BKA, Bundesanwaltschaft und Monika Harms.