Beschluss zu BND-Untersuchungsausschuss: Verfassungsrichter rügen Informationspolitik der Regierung (Spiegel.de)
Ein ausführlicher Artikel von Spiegel.de zur wegweisenden Stärkung der Rechte des Bundestages gegenüber der Bundesregierung durch das Bundesverfassungsgericht
Zitat:
Den Informationsanspruch des Parlaments ziehen die Richter erstaunlich weit: Die "Grenze unzulässiger Ausforschung" durch einen Untersuchungsausschuss, heißt es in dem Beschluss, sei "erst dort erreicht, wo Beweisanträge ohne jegliche tatsächliche Grundlage 'völlig ins Blaue hinein' gestellt werden". Dazu gehöre das Recht, wie eine Strafverfolgungsbehörde Zeugen zu laden und in Dokumente und deren Auswertung Einsicht nehmen zu können, vor allem aber der "Anspruch auf Vorlage von Akten im Verantwortungsbereich der Regierung".
Diese Ansprüche hatte die Bundesregierung aber massiv beschnitten, indem sie die Vorlage von angeforderten Akten verweigerte und Zeugen nur beschränkte Aussagegenehmigungen erteilte, die etwa auch nicht für Vorgänge aus der sogenannten Präsidentenrunde und der "Nachrichtendienstlichen Lage" gelten sollten. (Quelle: Spiegel.de)
Gut ist vor allem, dass durch dieses Urteil besonders die Rechte der Opposition gestärkt werden. Denn eine allgemeine Stärkung des Bundestages gegenüber der Regierung bringt bekanntlich ansonsten nicht viel, weil Bundestag und Regierung immer in der selben Hand, nämlich in der Hand der Mehrheitspartei oder Mehrheitskoalition sind.