Donnerstag, 10. Juli 2008

NRWs Medienwächter sieht im Internet lauter Piratensender

Medienwächter fordert internationales Porno-Verbot im Internet (Heise.de)

Wer gleichzeitig (was immer das heißt) zu mehr als 500 Internetnutzern einen Videostream übers Internet streamt, sei ein Rundfunker und damit kein normaler Typ mehr, behauptet anscheinend, wenn ich seine durch Heise.de wiedergegebenen Worte richtig verstehe, NRWs oberster Medienwächter Norbert Schneider, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW. Diese Definition wird jetzt auch in einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Rundfunkstaatsvertrages übernommen.

Und Leute, die nicht mehr zu der Klasse der normalen Typen gezählt werden können, müssen natürlich überwacht werden in ihrem Rundfunktreiben, deshalb sei eine Lizenz nötig, damit die Medienwächter diese notfalls wieder entziehen können, nehme ich an.

Dumm nur, dass mittlerweile über verschiedene Dienste im Internet jeder Bürger kostenlos und jederzeit Video-Streamingangebote verwirklichen kann, mit der er tatsächlich auch "gleichzeitig" mehr als 500 Zuschauer erreichen kann. Jemand, der mit einem Video bei Youtube innerhalb eines Tages Millionen Hits erzeugt, gilt anscheinend nicht als Rundfunker. Warum diese ominöse Gleichzeitigkeit jetzt so wichtig ist, erläutert der "Medienwächter" nicht. Aber er ist überzeugt davon, dass jeder, der ohne Rundfunklizenz zu mehr als 500 Zuschauern (gleichzeitig?) streamt ein Piratensender sei.

Und ich dachte 8live (oder wie dieser Sender heißt) sei ein Piratensender, von wegen Geldabzocke und so. Aber Herrn Norbert Schneider scheint es nicht um Inhalte zu gehen, sondern um eine Verknappung des Angebotes durch Lizenzzwang und damit um die Bewahrung der Lukrativität der Einzelanbieter auf dem veralteten Medium namens Fernsehen. Denn Schneider sagt laut Heise.de:

Aus dem Privileg, Rundfunk zu gestalten, werde "ein bezahlbares Jedermann-Prinzip". Dies sei für Regulierer ein Albtraum, da "der Wert der Lizenz absackt". (Quelle: Heise.de)

Wenn Schneider mit dem "Wert einer Lizenz" nicht einen Geldwert meinen sollte, sondern einen qualitativen Wert, so würde in meinen Augen seine Aussage noch abstruser: Ein Medienangebot mit vorhandener Überwachung durch Medienwächter sei demnach qualitativ wertvoller? Dies entspricht wohl kaum der Realität, wie sie beispielsweise in der deutschen Medienlandschaft zu begutachten ist. Außerdem halte ich die Konsumenten für erwachsen genug, selbst zu entscheiden, was sie sich ansehen wollen und was nicht.

Interview mit Radiomacherin: "Beschiss im Radio ist an der Tagesordnung"

Aktivistin über Hörfunkjournalismus: "Beschiss ist an der Tagesordnung" (Taz.de)

Wäre ich Amerikaner, müsste ich jetzt "Duh!" sagen.

Argumente gegen Atomkraft

So bleiben Sie AKW-Gegner (Taz.de)

Die Taz liefert einige Argumente gegen Atomkraft, lässt aber zwei wichtige Argumente weg: Dass der Brennstoff von Atomkraftwerken auch begrenzt ist und vor allem, dass die Förderung dieses Brennstoffes ebenfalls mit nicht unerheblichen Umweltrisiken verbunden ist. Interessant allerdings: Deutschland ist Stromexporteur und es könnten noch einige Atomkraftwerke abgeschaltet werden und Deutschland wäre immer noch Stromexporteur. Außerdem bedürfe es heute - gerade wegen des Anteils erneuerbarer Energien auf dem Strommarkt - einer flexibleren "Grundlast" als sie Atomkraftwerke technisch bereit stellen können. Lesenswert also.

USA: "Modernisiertes" FISA-Gesetz lockert Kontrolle über US-Geheimdienste

Finales FISA Gesetz für den Geheim(dienst)staat USA (Ravenhorst)

Kai fasst dankenswerterweise die jüngsten - sehr komplexen - Entwicklungen rund um die "Modernisierung" des FISA-Gesetzes in den USA zusammen:

Ausschnitt:

Was man nach den genannten und vielen weiteren Versuchen, das neue FISA Gesetz zu interpretieren, sagen kann: Wenn es um das Abfangen und Auswerten von Kommunikation geht, die vollständig im Ausland abgewickelt wird, können Geheimdienste wie die NSA von jedem und überall abhören, auch "Beifänge" von US-Bürgern im Ausland oder im Inland, wenn sich die Abhörmaßnahme nicht gezielt gegen einen bestimmten US-Bürger im Ausland richtet.

Sie können mit Unterstützung der amerikanischen ITK-Provider auch an jeder Stelle im Inland die Kommunikation zwischen Inland und Ausland abhören und auswerten, wenn Überwachungsmaßnahmen und -programme im Antrag vor dem FISA Gericht speziell begründet werden. Dazu zählt, dass die Maßnahmen auf keinen speziellen US-Bürger abzielen, sondern auf Personen und Gruppierungen im Ausland, die die "Nationale Sicherheit" gefährden, also die Maßnahme oder das Programm in der Hauptsache die Gewinnung geheimdientlicher Informationen über Vorgänge im Ausland ausmachen. Ist kein einzelner US-Bürger das Target, brauchen Justizminister und Geheimdienstchefs auch keine speziellen Personen und Gruppierungen benennen – sie müssen nicht zwangsweise wie bisher "der Agent einer ausländischen feindlichen Macht" sein – oder Angaben darüber machen, welche E-Mail Adressen und Telefon-Nummern betroffen sind oder an welcher Stelle, in welcher technischen Einrichtung der ITK-Infrastruktur im Inland die Überwachung stattfindet.

Was die Genehmigung und Kontrolle durch das FISA Gericht angeht, kann der US-Justizminister und der Direktor der US-Geheimdienste im "Notfall" für sieben Tage Ad-hoc Überwachungsmaßnahmen durchführen, bevor erst Begründung und Antrag beim FISA Gericht nachgereicht werden muss. (Quelle: Blog.Kairaven.de)

Falschmeldung in deutschen Medien über angebliches Programm britischer Behörden, Kleinkinder auf Anzeichen von Rassismus zu überwachen

PI setzt Standards (Alarmschrei.de)

Praktikantentag (Politisch Korrekt)

Spiegel.de, Süddeutsche.de und Titanic fallen auf eine eklatante Falschmeldung des britischen Telegraph herein und berichten, dass die Regierung Großbritanniens Kleinkinder auf Anzeichen von Rassismus überwachen will.

Die Weblogs Alarmschrei.de und Politisch Korrekt weisen nach, dass man mit wenigen Minuten Recherche den Bericht des Telegraph als Falschmeldung hätte entlarven können.

Korrekturen gibt es in den betroffenen deutschen Medien - wie üblich in Deutschland - bislang nicht. Lieber führt man die Leser auch weiterhin in die Irre, als ihnen zu offenbaren, dass man Mist gebaut hat. Denn die Offenbarung, dass Medien sich irren und falsch berichten, würde deutsche Medienkonsumenten schockieren. Es bräche bei vielen Medienkonsumenten ein Weltbild zusammen. Das können die Medien den Lesern natürlich nicht antun.

Deutsche Telekom mag keine anonyme Kommunikation

T-Mobile und die Terroristen (Lawblog.de)

T-Mobile lässt einen Konkurrenten abmahnen, der anonyme Prepaidkarten verkauft. T-Mobile begründet die Abmahnung unter anderem mit den Worten:

... durch die Veräußerung "anonymer SIM-Karten" missbräuchliches Verhalten, von belästigenden Telefonanrufen bis hin zur Vorbereitung terroristischer Handlungen, gefördert wird, wenn die Nutzer der SIM-Karten "anonym" bleiben. (Quelle: Lawblog.de)

Die Möglichkeit anonymer Kommunikation scheint man also bei der Deutschen Telekom als Abmahngrund zu begreifen. Da muss sich die Deutsche Post jetzt aber warm anziehen mit ihren zig tausenden von Briefkästen, über die auch anonyme Kommunikation möglich ist (zumindest auf Absender-Seite). Und wie ein Kommentar im Lawblog schon richtig fragt: Gibt es eigentlich noch Telefonzellen? Und ein anderer Kommentator mutmaßt, dass Terroristen vielleicht gar nicht angewiesen sind auf anonyme Prepaidkarten, da sie beim Kauf von "normalen" Prepaidkarten vielleicht falsche Angaben zu ihrer Person machen würden. Dazu kann ich nur sagen: nicht doch! Terroristen sind grundehrliche Leute! Die tun keinem was und lügen tun die schon gar nicht.

Dass die Deutsche Telekom, die ja viele Leute seit der jüngsten Datenschutzskandale bei dieser Firma nur noch "Spitzelkom" nennen, ein Problem mit anonymer Kommunikation hat, verwundert allerdings nicht.

Was für eine Firma...

Montag, 7. Juli 2008

G8-Protestierer wurden rechtswidrig und nicht nur zu Unrecht beschattet und belauscht - Rechtsstaat nicht funktionsfähig

Ermittlungen zum G8-Gipfel in Heiligendamm: Vom Terrorismus-Vorwurf ist kaum noch was übrig (Tagesschau.de)

Tagesschau.de (nicht zu verwechseln mit der ARD-Sendung "Tagesschau") berichtet als eine der wenigen Medien in Deutschland über den nun auch gerichtlich bestätigten Skandal mit dem Namen "Monika Harms".

Allerdings: "Kaum noch was übrig"? Ich würde sagen: Gar nichts mehr übrig.

Um welche Taten ging es eigentlich? Um einige Brandanschläge auf leerstehende Bundeswehrfahrzeuge, die dabei sogar kaum Schaden nahmen.

Daraus konstruierte Generalbundesanwältin Harms eine grundlegende Gefährdung der Existenz des deutschen Staates und leitete Verfahren ein, bei denen zig Menschen jegliche Privatsphäre geraubt wurde und auch die Pressefreiheit unterminiert wurde.

Und nun wird davon gesprochen, dass der Rechtsstaat ja trotzalledem funktioniert hätte, weil Gerichte die Aktionen der Frau Harms nun als rechtswidrig anerkannt hätten.

So ein Unsinn! Der Rechtsstaat versagte in dem Moment, wo ein angeblich unabhängiger Richter den Wünschen von Fraum Harms nachgab und den riesigen Lausch- und Beobachtungsangriff auf Bürger genehmigte. Alleine die Existenz des Gummiparagraphen 129a ist zudem schon eine massive Unterhöhlung des Rechtsstaats. Genau das wurde hier wieder bestätigt.

Spiegel.de berichtet über Angriff von EU-Parlamentariern auf Demokratie

Copyright-Krieg: EU-Abgeordnete planen Internet-Kontrollpakt (Spiegel.de)

Spiegel-Online über die Pläne bislang angesehener EU-Abgeordneter, eine umfassende Internetzensur in Europa einzuführen.

Ausschnitt:

Ob die umstrittenen Vorschläge Gesetzeskraft bekommen, hängt noch von vielen Gremien ab:
  • erst entscheiden die Ausschüsse des EU-Parlaments,
  • frühestens im September stimmt das Parlament selbst über die Änderungen ab
  • dann hat noch die EU-Kommission mitzureden
  • zuletzt müssen die EU-Mitgliedsstaaten im Ministerrat die Änderungen absegnen.
[...]
Allerdings, so EU-Abgeordnete Mann: "Wenn das EU-Parlament sich einmal für eine generelle Richtung, also zum Beispiel die Verschärfung der Internet-Kontrolle entscheidet, ist ein Richtungswechsel unwahrscheinlich." (Quelle: Spiegel.de)

Höchstwahrscheinlich würde selbst wenn eine Internetfilterung alle politischen Entscheidungsinstanzen erfolgreich bewältigen würde, das Ganze anschließend wieder (einmal) vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Es sei denn, das Bundesverfassungsgericht wird noch vorsichtiger als in seinen jüngsten Urteilen und überlässt dem Gesetzgeber immer größere Spielräume bei der Malträtierung der Verfassung - oder gibt das Verfahren gleich an den EU-Gerichtshof ab.

Der eigentliche Skandal liegt somit zunächst auch darin, dass viele EU-Abgeordnete ganz ernsthaft Pläne zu einer umfassenden Internetzensur verfolgen und dabei in ihren gesetzgeberischen Tätigkeiten äußerst offensichtlich an einer sehr kurzen Leine der Wirtschafts-Lobbyisten hängen.

Fazit: Wenn selbst eine kleine Industrie (und die Rechteverwerter sind in Europa tatsächlich wirtschaftlich besehen eher unbedeutend) so einen großen Einfluss auf den europäischen Gesetzgebungsprozess hat, dass Abgeordnete mal eben deswegen Grundpfeiler des demokratischen Systems (denn um nichts anderes handelt es sich bei der freien, unzensierten Rede) zu schleifen bereit sind und die Medien fast überhaupt nicht über diesen Vorgang berichten, dann ist das ein sehr ernsthaftes Zeichen.

Sonntag, 6. Juli 2008

Die Angriffe auf Datenschutz und Rechtsstaat laufen weiter wie geschmiert - und wir gucken alle zu

Ach ja (Antiterror-Blog)

Detlev vom Antiterror-Blog fasst einmal zusammen, was so in den letzten Wochen alles passiert ist.

Ausschnitt:

Der bayerische Landtag hat, wie schon vorher angekündigt wurde, ein Gesetz zur heimlichen "Online-Durchsuchung" beschlossen, das im Gegensatz zum Entwurf des BKA-Gesetzes auch das heimliche Eindringen in Wohnungen erlaubt und damit klar verfassungswidrig ist [6]. Das Bundesverfassungsgericht wird dieses sicher wieder kassieren, aber so etwas ist offenbar nicht mehr peinlich, sondern gehört mittlerweile zum Spiel wie das Foul im Fußball. Man sollte dem BVerfG dann aber auch die Möglichkeit geben, Spieler nach einem schweren Angriff auf die Verfassung mit Hilfe einer roten Karte endgültig vom Platz zu stellen - das wäre doch was. (Quelle: Antiterror.Blog.de)

Regierung lügt bezüglich Einsparpotenzial durch zentrales Melderegister

Innenministerium rechnet sich Kosteneinsparungen durch geplantes Bundesmelderegister schön (Heise.de)

Die von Unionspolitikern als Verteidigung eines geplanten zentralen Einwohner-Melderegisters vorgebrachten finanziellen Einsparungen erweisen sich als Milchmädchenrechnung, wie ein dem Blogger Jens Ferner zugespielter Entwurf offenbart.

Einfacher Boykott der neuen elektronischen Gesundheitskarte: Einfach kein Passfoto an Krankenkasse schicken

Versicherungen fehlen Fotos für die elektronische Gesundheitskarte (Heise.de)

Wer seiner Krankenversicherung für die datenschutzrechtlich bedenkliche neue elektronische Gesundheitskarte kein Portrait-Foto schickt, der kann dazu auch nicht gezwungen werden, schreibt Heise.de. Das Nicht-Einschicken von eigenen Fotos scheint somit eine gute Möglichkeit darzustellen, die Gesundheitskarte zu boykottieren.

EU-Parlament bereitet weiter neue Gesetze zu umfassender Internetzensur vor

Bürgerrechtler verschärfen Kritik an EU-Plänen zur Internetüberwachung (Heise.de)

Abgeordnete der großen Fraktionen im EU-Parlament konkretisieren und arbeiten weiter aus ihre Pläne zu einer umfassenden, allumfassenden Internetzensur in Europa, berichtet Heise.de.

Andere Medien, vor allem die öffentlich-rechtlichen und die überregionalen Tageszeitungen berichten immer noch nicht. Was wieder einmal auch zeigt, dass unsere deutschen Medien ebenfalls kein wirkliches Interesse an einem grundlegenden Schutz der Pressefreiheit haben, denn natürlich wäre auch die Pressefreiheit tangiert durch die Installation allumfassender Regierungs-Internetfilter.

Deutsche Medien betrachten vielmehr die Gesetzesinitiative vermutlich als Möglichkeit, wieder die Meinungshoheit im öffentlichen Diskurs zurückzuerobern.

Und dies wiederum zeigt, dass unsere Medien zum überwiegenden Teil nicht frei sind, sondern zu einhundert Prozent abhängig sind in dem, was sie schreiben, was sie berichten und wie sie berichten von den Interessen der Urheberrechte-Verwerter, also beispielsweise der Verlagshäuser.

Ich kann nur dazu raten, niemals mehr Audio-CDs oder DVDs zu kaufen. Am besten auch keine Bücher mehr. Denn damit unterstützt man direkt die Gefährder der bürgerlichen Freiheitsrechte, die jetzt als Lobbyisten die EU-Parlamentarierer einseifen. Es sind die Lobbyisten der Urheberrechte-Verwerter, also die Vertreter der Großen der Musik- Film- und Verlagsindustrie. Sie sind eine Gefahr für die Demokratie geworden mit ihren immer wieder vorgebrachten Forderungen nach umfassender Zensur und Filterung. Leiht euch deren Produkte notfalls lieber aus in Videotheken, Bibliotheken oder Tauschzirkeln im Internet oder kauft sie gebraucht in Antiquariaten oder auf Flohmärkten, statt sie neu zu kaufen.

Ausschnitt:

Es sollten standardisierte technischer Systeme eingerichtet werden, die die Verletzung geistiger Eigentumsrechte automatisch unterbinden, aufspüren und verhindern sollten. Dabei würden Justizbehörden umgangen. [...]

Kompromissantrag 4 stelle ferner einen "direkten Angriff auf die Netzneutralität dar" [...]. In Zusammenhang mit Kompromissantrag 2 und 3 würde dies eine "Einschränkung jedweder Möglichkeit der Nutzer" erlauben, "legale Inhalte zu nutzen oder sie zu verteilen oder legale Anwendungen und Dienste ihrer Wahl zu nutzen." Diese Formulierung bereite dem Filtern von Protokollen sowie dem Verbot von Software den Weg, die an sich vollkommen legal ist. [...]

Der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) warnt davor, dass das EU-Parlament direkt auf ein "sowjetisches Internet" zusteuere. Softwareproduzenten und Internetprovider würden darin gemeinsam die Verkehrsströme nach den Vorgaben Hollywoods kontrollieren. Wer das Netz für eigene Dienste nutzen wolle, müsse bei den Regulierern um Erlaubnis fragen. (Quelle: Heise.de)