Beschlagnahme von E-Mails erlaubt: Löchriges Fernmeldegeheimnis (Taz.de)
Zitat:
Wenn E-Mails beim Internetprovider beschlagnahmt werden, ist dies zwar ein Eingriff ins Fernmeldegeheimnis, dennoch sind solche Beschlagnahmungen nicht nur bei schweren Straftaten möglich. Dies entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzurteil. (Quelle: Taz.de)
Es geht hierbei um E-mails, die man als Nutzer beim Provider speicherte, nachdem man sie bereits gelesen hat. Wer also E-mails nach dem Lesen bei seinem Provider speichert, muss in Kauf nehmen, dass die Polizei selbst bei geringstem Verdacht und geringsten möglichen Straftaten auf diese E-mails zugreift.
Das ist nötig, weil ansonsten Deutschland in Chaos, Anarchie und Verbrechen versinken würde und die Amis haben gerade keine Zeit, mit Truppen die Ordnung in Deutschland wieder herzustellen.
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