Freitag, 7. März 2008

Negative Folge des Verfassungsgerichtsurteils zur Online-Durchsuchung: Richterband soll bei großem Lauschangriff eingeführt werden

Abhören von Wohnungen: Koalition will Lauschangriff neu regeln (Süddeutsche.de)

Ausschnitt:

Nach dem Verfassungsgerichtsurteil zu Online-Durchsuchungen dringen die Innenexperten der großen Koalition auf eine Neuregelung auch beim großen Lauschangriff. Die Karlsruher Vorgaben für Online-Durchsuchungen sollten analog auch auf das Abhören von Wohnungen angewandt werden, sagte der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Sebastian Edathy (SPD) [...]. Ein Richter solle dann im Nachhinein entscheiden, welche Passagen zum unantastbaren Kernbereich der Privatsphäre gehörten und damit unverwertbar seien. Ein solches Verfahren habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Online-Durchsuchung nunmehr ausdrücklich gebilligt. (Quelle: Süddeutsche.de)

Da staunen diejenigen, die das Urteil des Bundesverfassungsgericht zur Online-Durchsuchung gelobt hatten, vermutlich. Ich hatte es jedoch befürchtet: In dem Urteil rückte das Bundesverfassungsgericht von seiner bisherigen Position eines absoluten Schutzes des Kernbereichs der Privatsphäre ab. Das will die große Koaltion sich nun auch beim großen Lauschangriff zu Nutze machen und ein sogenanntes "Richterband" einführen, um - wie bei einer Online-Durchsuchung - doch erst einmal alles aufzeichnen zu können.

Der Staat bekommt so Zugriff auf das Privateste des Privaten. Bundesverfassungsgericht sei Dank.

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