Dienstag, 11. März 2008

Verfassungsgericht stoppt automatische Erfassung von Autokennzeichen - Und wer stoppt unsere Politiker?

Karlsruher Urteil: Automatische Erfassung von Autokennzeichen gestoppt (Zeit.de)

Der mediale Gewöhnungseffekt schlägt schon zu. Ach, Karlsruhe hat mal wieder ein von unseren besch... Politikern hochgelobtes Gesetz für null und nichtig erklärt? Ja? Und wo ist daran die Neuigkeit?

Eine Neuigkeit wäre es hingegen, wenn mal diese Knallchargen von Politikern zurücktreten würden, die derartige verfassungswidrige Gesetze wie am Fließband verabschieden und sich weiterhin absolut uneinsichtig zeigen.

Ausschnitt:

Nach Ansicht des Gerichts sind die Vorschriften zu unbestimmt. Es sei nicht geregelt, aus welchen Anlässen die Polizei per Videokamera Kfz-Kennzeichen mit den Fahndungsdaten abgleichen dürfe. Außerdem bleibe offen, zu welchem Zweck die Daten verwendet werden dürften. Dies verstoße gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. [...] Autokennzeichen werden inzwischen in Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein erfasst. Allein in Bayern werden nach Angaben des Freistaats fünf Millionen Nummernschilder im Monat gescannt und mit den rund 2,7 Millionen Daten der Fahndungsdateien abgeglichen. Doch der Erfolg der heftig umstrittenen Überwachung ist mit einer Trefferquote von 0,03 Promille höchst dürftig. (Quelle: Zeit.de)

Sei aber alles total unverzichtbar, diese verfassungswidrige und damit kriminelle Datenerhebung der Polizei, so behaupten unverdrossen unsere unseriösen Politiker.

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