Donnerstag, 3. Juli 2008

Gericht: Kosten für Geräte für Telefonüberwachung auf Provider abzuwälzen ist verfassungswidrig

Gericht: Verpflichtung zur Auslandskopfüberwachung auf eigene Kosten ist verfassungswidrigHeise.de)

Ausschnitt:

Die im Jahr 2005 in die Novelle der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) eingebaute Verpflichtung privater Telekommunikationsdienstleister, auf eigene Kosten Technik zur Überwachung von Auslandstelefonaten (sogenannte Auslandskopfüberwachung) zu installieren, ist nach Ansicht des Berliner Verwaltungsgerichts nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Die 27. Kammer habe deshalb die Klage eines Telekommunikationsanbieters dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt [...].(Quelle: Heise.de)

Wieder einmal ein Beispiel dafür, was für bescheuerte Gesetze unsere derzeitigen Abgeordneten im Parlament so vom Stapel lassen.

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