Mittwoch, 12. November 2008

Leyendecker: BKA-Gesetz gefährdet Pressefreiheit

Streit um das BKA-Gesetz: Wenig Schutz für 'Deep Throat' (Süddeutsche.de)

Hans Leyendecker erklärt, wie das neue BKA-Gesetz die Arbeit von investigativ arbeitenden Journalisten gefährdet.

Ausschnitt:

Hätte die Redaktion der Hauptstadt-Zeitung mehr als drei Jahrzehnte die Quelle schützen können, wenn es in den USA damals so etwas wie das BKA-Gesetz gegeben hätte? Zum Zentrum der Pressefreiheit gehören Informantenschutz und das Zeugnisverweigerungsrecht unter Berücksichtigung der Gesetze. [...]

Dieser Kernbereich ist gefährdet: Schon seit Anfang des Jahres gibt es in Deutschland ein Zeugnisverweigerungsrecht erster und zweiter Klasse. Danach dürfen Abgeordnete und Seelsorger nicht ausspioniert werden. Bei Straftaten von "erheblicher Bedeutung" hingegen erlaubt Paragraf 160 der Strafprozessordnung das Ausspionieren von Ärzten, einem Teil der Anwaltschaft und von Journalisten.

Im BKA-Gesetz braucht es jetzt nicht mehr die schweren Straftaten; das häufig betroffene Bundeskriminalamt selbst soll künftig sachkundig zwischen dem öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung und dem Geheimhaltungsinteresse des Journalisten abwägen. (Quelle: Sueddeutsche.de)

Man merkt: Das BKA-Gesetz greift die Demokratie auf ganz verschiedenen Ebenen an. Der Angriff auf die Pressefreiheit ist eine dieser Ebenen. Und es wird einmal mehr deutlich, dass dieses Gesetz kein "Unfall" ist, sondern ein äußerst durchdachter Plan, um Rechtsstaat, Freiheit und Demokratie in Deutschland entscheidend zu schwächen.

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