Dienstag, 27. November 2007

Funktionsweise von Wahlcomputern ist Geschäftsgeheimnis

Klage eines Journalisten auf Überlassung von Prüfunterlagen für Wahlcomputer abgewiesen (Herrschende Meinung)

Ausschnitt:

Ein Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheits-Gesetz besteht nicht, wenn die Informationen dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen oder dem Schutz des geistigen Eigentums unterliegen. Das hat das Verwaltungsgerichts Braunschweig entschieden.

In dem Verfahren ging es um die Klage eines Wissenschaftsjournalisten, der sich mit der Funktionsweise und der Sicherheit von elektronischen Wahlgeräten befasst. Er hatte bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig (PTB) unter Berufung auf das Anfang 2006 in Kraft getretene Informationsfreiheits-Gesetz beantragt, ihm den Prüfbericht für das zugelassene Wahlgerät eines Herstellers aus den Niederlanden zukommen zu lassen. (Quelle: Herrschendemeinung.de)

Geschäftsgeheimnisse sind also wichtiger als die Transparenz des Prozesses, über den dieses Land (theoretisch) gelenkt, geleitet und zusammengehalten wird, nämlich der Wahlprozess. Das Fazit aus diesem Urteil kann nur lauten: Wahlcomputer sind eine immense Gefahr für die Demokratie. Dieses Fazit wäre vielleicht nicht so drastisch ausgefallen, wenn es eine Möglichkeit für jeden gegeben hätte, die Funktionsweise dieser Geräte nachzuvollziehen. Diese Möglichkeit gibt es aber nach dem Gerichtsurteil nicht. Also jetzt erst recht weg mit Wahlcomputern!

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