Teurer Tritt in Hundehaufen (Netzeitung.de)
Ein dreijähriges Kind verunreinigt wegen eines Tritts in einen Hundehaufen den Fußboden vor den Geldautomaten. Die Volksbank in Degerloch nutzt daraufhin die Videoaufzeichnungen des Vorfalls und schaut sich detailliert die von der Mutter des Kindes gemachten Überweisungen an, um das Kind und seine Mutter identifizieren zu können und ihnen eine Rechnung in Höhe von 52,96 Euro für die Reinigungskosten zuzuschicken.
Hundescheiße stinkt halt. Verletzungen des Datenschutzes dagegen nicht.
Bei der Bank würde ich mein Konto SOFORT kündigen.
Der Vorgang zeigt, wie schlicht und einfach das Vorhandensein von Daten bereits den Missbrauch immer mit eingebaut hat. Selbst eine Bank, die doch eigentlich etwas wissen und verstehen sollte von Datenschutz, scheint also kein "Gespür" mehr dafür zu haben, wie man mit diesen Daten umzugehen hat.
Ausschnitt:
Für den Vorgang interessiert sich inzwischen auch die Aufsichtsbehörde für Datenschutz im Innenministerium von Baden-Württemberg. [...] Laut Bundesdatenschutzgesetz dürften öffentlich zugängliche Räume grundsätzlich nur zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke überwacht werden. Üblicherweise sei dieser Zweck bei Banken und Sparkassen die Verfolgung von Straftaten, sagte Schedler. Eine solche liege in diesem Fall aber eindeutig nicht vor. Außerdem sei es fraglich, ob die Bank ihre Kundendaten habe durchsehen dürfen, um den Namen und die Adresse der Kundin zu ermitteln. (Quelle: Netzeitung.de)
2 Kommentar(e) vorhanden:
Inzwischen bedauert die Bank inzwischen die Eskalation des Vorfalls und hat die Reinigungskosten selbst bezahlt. Sie bedauert wohlgemerkt die Eskalation, nicht den Vorfall selber, da haben diese Leute kein Unrechtsbewusstsein.
http://www.stuttgarter-volksbank.de/etc/medialib/yc0054/pdf/wir_ueber_uns/pressemitteilungen.Par.0049.File.tmp/Degerloch.pdf
Soll wohl übersetzt heißen: Sie bedauern, dass die Bekanntheit des Vorfalls eskaliert ist.
Arme, arme Volksbank.
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