Mittwoch, 18. Februar 2009

Rechtsprofessor: Von der Leyens Kinderporno-Zensur-Verträge mit Internetprovidern unwirksam

Rechtsprofessor kritisiert Vertragsentwurf für Kinderporno-Sperren (Heise.de)

Die von Von der Leyen angestrebten Vereinbarungen mit den Internetprovidern, um den Zugang zu Kinderpornografie im Internet zu erschweren, zeugen nur von einem: der unterirdischen Inkompetenz der Bundesfamilienministerin. Und eine Expertenanhörung offenbarte, dass das Bundesinnenministerium anscheinend die Position vertritt, dass der Abruf und das Anschauen einer Webseite kein Vorgang sei, der dem Grundrecht des Telekommunikationsgeheimnisses unterliege. Sowas können die nur behaupten, weil die deutschen Medien größtenteils so hyperdoof sind und das glauben würden.

Ausschnitt:

Thomas Hoeren, Professor am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster, hat die vom Bundesfamilienministerium und Bundeskriminalamt (BKA) gewünschte Vereinbarung "über die Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten im Internet" als haltlos bezeichnet. "Der vorliegende Vertragsentwurf ist in fast allen Bereichen juristisch sinnlos und nicht durchsetzbar", erklärte der Informationsrechtler gegenüber der Vereinigung CareChild. Es sei höchst zweifelhaft, ob eine entsprechende Übereinkunft nach den Regeln des Verwaltungsverfahrensgesetzes überhaupt geschlossen werden dürfe. (Quelle: Heise.de)

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