Samstag, 9. Februar 2008

Bundesverfassungsgericht sagt mal wieder, dass Hausdurchsuchungen nicht bei kleinen Delikten durchgeführt werden dürfen

Karlsruhe: Razzia in Arztpraxis war unrechtmäßig (Tagesspiegel)

Ausschnitt:

Hausdurchsuchungen aufgrund vager Verdachtsmomente sind unverhältnismäßig und verstoßen gegen das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts gilt das vor allem dann, wenn den Ermittlungen ein nicht sonderlich gravierendes Delikt zugrunde liegt. Damit beanstandeten die Karlsruher Richter eine vom Amts- und Landgericht Bonn angeordnete Durchsuchung einer Arztpraxis, bei der es um einen angeblichen Abrechnungsbetrug in Höhe von 75 Euro ging. (Quelle: Tagesspiegel.de)

Folgen für die Polizisten oder Richter, die die Durchsuchungen durchgeführt oder genehmigt haben, hat das Urteil aber anscheinend nicht. Also wird es auch weiterhin in Deutschland massenhaft derartige Verletzungen der Bürgerrechte durch unsere "Sicherheitsbehörden" geben.

Gerücht reicht... schon kann man mal die Wohnung des unliebsamen Nachbarn von der Polizei durchsuchen lassen. Vielleicht macht sie dabei ja sogar sogenannte "Zufallsfunde", die dann tatsächlich zu einer Anklage in irgendeiner Sache führen.

Erinnert das nur mich an die guten alten Zeiten der spanischen Inquisition?

1 Kommentar(e) vorhanden:

Anonym hat gesagt…

Schön, schön. Als nächstes möchte das Bundesverfassungsgericht wohl feststellen, dass Wasser nass ist. Denn dass nicht aus reiner Vermutung oder Hoffen auf einen Zufallsfund beziehungsweise wegen eines Bagatelldelikts eine Wohnung durchsucht werden darf, weiß jeder, der lesen kann und will.

Wenn man aber schon weiß, dass eine solche Praxis illegal ist, dann ist nicht geboten, diese Vorgehensweisenoch einmal als unrechtmäßig zu bezeichnen, sondern dafür zu sorgen, dass Hausdurchsuchung...