Dienstag, 11. März 2008

Spiegel.de desinformiert über Verfassungsgerichtsurteil zu automatisierter Autokennzeichenerfassung

Hightech-Fahndung: Mörderjagd mit der Mautkontrolle (Spiegel.de)

Der Artikel bringt das Urteil des Verfassungsgericht gegen eine flächendeckende, automatisierte Autokennzeichenkontrolle in Zusammenhang mit dem Tod eines Parkplatzwächters und beschuldigt indirekt das Bundesverfassungsgerichts, die Aufklärung von Mordtaten zu behindern - vor allem, weil die Gefahren, die eine vollständige, automatisierte Überwachung mit sich bringen würden, im Artikel mit keinem Wort erwähnt werden. Es wird am Ende des Artikels nur auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts verlinkt.

Dieser Artikel ist ein wirklich ekelhaftes Beispiel eines Kampagnenjournalismus. Er zeigt, wie man nur mit weggelassener Information Dinge verfälschend wiedergeben kann. Man schreibt zwar nichts Falsches, desinformiert den Leser jedoch durch die immensen, einseitigen Lücken.

So verschweigt der Artikel, dass eine Aufklärung des Mordes mit Hilfe von automatisiert erfassten Kennzeichen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts durchaus nicht unmöglich gewesen wäre. Nur eine allgemeine Aufzeichnung von Kennzeichen zu allgemeinen Fahndungszwecken auf Vorrat wurde von Karlsruhe untersagt. Kennt hingegen die Polizei das Kennzeichen eines Mordverdächtigen, so kann sie durchaus auch nach dem Urteil aus Karlsruhe gezielt bestimmte Strecken mit Kameras ausstatten. Unverdächtige Autos müssten dann nur sofort wieder gelöscht werden.

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