Mittwoch, 24. September 2008

Gericht: Telkos könnten Vorratsdatenspeicherung vorerst wohl verweigern, wenn sie wollten

Gericht: TK-Anbieter muss Vorratsdatenspeicherung voraussichtlich nicht umsetzen (Heise.de)

Ausschnitt:

Das Verwaltungsgericht Berlin sieht die Verpflichtung zur verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten ohne Entschädigung angesichts der hohen Investitionskosten für die Überwachungsmaßnahme kritisch. [...] Die Beschwerde des IEN-Mitglieds dürften die Richter seiner Ansicht nach dem Bundesverfassungsgericht vorlegen und die Klägerin bis auf Weiteres von der Umsetzungpflicht befreien. [...]

Der Jurist rät allen Telcos, die sich im Unklaren über die Umsetzungspflichten zur Aufzeichnung der Verbindungs- und Standortdaten seien, ihrerseits zum Zug vors Verwaltungsgericht. Es sei angesichts des offensichtlichen "Sonderopfers" für die Wirtschaft davon auszugehen, dass ihre Beschwerden ähnlich eingeschätzt werden könnten und die Vorratsdatenspeicherung eventuell vorerst ausgesetzt werden dürfe. (Quelle:Heise.de)

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