Verwendung von Folteraussagen: Eine Frage der Verhältnismäßigkeit (Süddeutsche.de)
Ausschnitt:
Unter Folter erzwungene Aussagen ausländischer Häftlinge sollten nach Ansicht des stellvertretenden Generalbundesanwalts Rainer Griesbaum in Einzelfällen für weitere Ermittlungen benutzt werden können. [...]
Griesbaum begründete seinen Ansatz mit dem globalen Charakter der Terrorbekämpfung. "Der Rückgriff auf durch ausländische Strafverfolgungsorgane erzielte Beweisergebnisse und - noch weit häufiger - auf durch ausländische Nachrichtendienste zur Verfügung gestellte Informationen bildet inzwischen den Regelfall", sagte er in seinem Referat in der Abteilung Strafrecht der Tagung. (Quelle: Sueddeutsche.de)
Und ich frage mich, ob nicht längst ausländische Geheimdienste sogar quasi "im Auftrag" deutscher Behörden im deutschen Inland agieren, um so an deutschen Vorschriften und an den für deutsche Behörden geltenden Zwängen, beispielsweise den Parlamenten Bericht über ihre Überwachungstätigkeit zu erstatten, vorbei, Erkenntnisse über Bürger gewinnen.
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