Dienstag, 2. Dezember 2008

Frankreich: Obdachlose dürfen wegen Wohnungslosigkeit Staat verklagen

Obdachlosigkeit weit verbreitet: Recht auf Wohnung in Frankreich einklagbar (Netzeitung.de)

Ausschnitt:

Seit Montag können Obdachlose und besonders bedürftige Franzosen den Staat auf Schadenersatz verklagen, wenn er ihnen keinen Wohnraum anbietet. Die Stiftung Abbé Pierre nennt den Rechtsanspruch "virtuell". 600 000 anspruchsberechtigten Haushalten stünden jährlich nur 60 000 verfügbare Wohnungen gegenüber. Das Problem dürfte sich 2012 weiter verschärfen. Dann steht die Klage auf Schadenersatz auch allen offen, die unangemessen lange auf eine Sozialwohnung warten müssen. (Quelle: Netzeitung.de)

Aber die Klagen bedeuten für die beklagten französischen Gemeinden letztlich anscheinend nur, dass diese eine Strafe zahlen müssen. Neue Wohnungen entstehen so nicht unbedingt. Die Kläger bekommen also wohl eventuell Recht, aber keine neue Wohnung. Aber immerhin können sie sich während des Einreichens ihrer Klage in einem warmen Gebäude aufhalten.

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