BGH verschärft Strafen: Groß-Steuerhinterzieher müssen ins Gefängnis (Netzeitung.de)
Ausschnitt:
"Bei sechsstelligen Hinterziehungsbeträgen ist eine Freiheitsstrafe unerlässlich", sagte der Senatsvorsitzende Armin Nack bei der Urteilsverkündung.
Bei Millionenbeträgen ist laut BGH zudem eine öffentliche Hauptverhandlung zwingend. Eine Beendigung des Verfahrens per Strafbefehl sei "aus Rechtsgründen" nicht möglich. (Quelle: Netzeitung.de)
"Aus Rechtsgründen" sei eine Beendigung eines solchen Verfahrens also nicht möglich. Aber sicherlich aus anderen Gründen.
Berühmt müsste man sein. Oder gute Beziehungen haben zu wichtigen Personen... ja, ja.
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