Zumwinkel profitiert von Fahndungspanne (Spiegel.de)
Ausschnitt:
Durch eine peinliche Panne könnte die Strafe gegen den Ex-Manager geringer als erwartet ausfallen. Offenbar hat der zuständige Amtsrichter den Durchsuchungsbefehl einen Tag zu spät unterzeichnet, als dass die Zumwinkel vorgeworfene Steuerhinterziehung für das Jahr 2001 vor Gericht verhandelt werden könnte - sie ist verjährt; so sieht es zumindest das Landgericht. (Quelle: Spiegel.de)
Nein, DAS kommt jetzt aber überraschend! Eine mildere Strafe für Zumwinkel! Wer hätte das gedacht!
Aber der zuständige Amtsrichter scheint in diesen Dingen noch etwas ungeübt zu sein. EIN Tag zu spät... das ist doch wirklich zu auffällig.
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