Montag, 17. Dezember 2007

Deutschland verletzt internationales Abkommen gegen Kindersoldaten an mehreren Stellen

Deutsche Kindersoldaten (Frankfurter Rundschau)

Ausschnitt:

Die Bundesrepublik protestiert gegen den Einsatz von Kindersoldaten in aller Welt - und rekrutiert gleichzeitig Minderjährige in ihre Armee. Kindernothilfe und Terre des Hommes rügen das. [...] Ein weiteres wesentliches Argument, die Einziehung Minderjähriger nicht nur nichtstaatlichen bewaffneten Gruppen, sondern auch nationalen Streitkräften zu verbieten, besteht darin, dass nichtstaatliche bewaffnete Gruppen andernfalls die Möglichkeit hätten, auf die Praxis nationaler Streitkräfte zu verweisen und damit die Rekrutierung Minderjähriger zu rechtfertigen. [...] Die Ratifikation des Fakultativprotokolls am 13. Dezember 2004 durch Deutschland wäre ein guter Zeitpunkt gewesen, das Mindestalter für die Heranziehung zu deutschen Streitkräften auf 18 Jahre anzuheben. Andere Staaten sind hier mit gutem Beispiel vorangegangen. (Quelle: FR-Online.de)

Außerdem verletzt Deutschland in mehrerer Hinsicht das Fakultativprotokoll. So können Minderjährige auch gegen den Willen ihrer Eltern Mitglied der Bundeswehr werden. Außerdem gibt es keine gesetzliche Regelung in Deutschland, die den Einsatz Minderjähriger bei Kampfhandlungen verbietet. Auch der Umgang mit asylsuchenden, geflohenen Kindersoldaten ist in Deutschland skandalös und verletzt das internationale Abkommen.

Aber Kindern und Ausländern werden in Deutschland oftmals nicht angemessener Schutz gewährt. Menschenrechte und Menschenwürde gelten eben in der politischen Praxis nur für (nicht verdächtige) Deutsche und Erwachsene. Und das Verletzen internationaler Menschenrechtsverträge ist für Deutschland auch nicht unüblich. Siehe UN-Kinderrechtscharta...

Abgesehen davon, dass die deutschen aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen keine minderjährigenspezifischen Vorschriften für ehemalige Kindersoldaten vorsehen, lassen sich deutliche Mängel in ihrer Betreuung und Unterbringung ausmachen. Sofern sie das 16. Lebensjahr vollendet haben, werden sie häufig aus der Kinder- und Jugendhilfe ausgegrenzt und in Erwachsenenunterkünften für Asylbewerber untergebracht. Gesichtspunkte des Kindeswohls bleiben dabei gänzlich außer Acht. Darüber hinaus ist nicht gewährleistet, dass sie ausreichend psychologische Unterstützung erfahren. Ob sie eine dringend gebotene Therapie erhalten, ist meist dem Zufall überlassen; oftmals erhalten sie keine. Mitunter passiert es sogar, dass unbegleitete ausländische Minderjährige wie ehemalige Kindersoldaten in Abschiebungshaft genommen werden. (Quelle: FR-Online.de)

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