Donnerstag, 10. Juli 2008

NRWs Medienwächter sieht im Internet lauter Piratensender

Medienwächter fordert internationales Porno-Verbot im Internet (Heise.de)

Wer gleichzeitig (was immer das heißt) zu mehr als 500 Internetnutzern einen Videostream übers Internet streamt, sei ein Rundfunker und damit kein normaler Typ mehr, behauptet anscheinend, wenn ich seine durch Heise.de wiedergegebenen Worte richtig verstehe, NRWs oberster Medienwächter Norbert Schneider, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW. Diese Definition wird jetzt auch in einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Rundfunkstaatsvertrages übernommen.

Und Leute, die nicht mehr zu der Klasse der normalen Typen gezählt werden können, müssen natürlich überwacht werden in ihrem Rundfunktreiben, deshalb sei eine Lizenz nötig, damit die Medienwächter diese notfalls wieder entziehen können, nehme ich an.

Dumm nur, dass mittlerweile über verschiedene Dienste im Internet jeder Bürger kostenlos und jederzeit Video-Streamingangebote verwirklichen kann, mit der er tatsächlich auch "gleichzeitig" mehr als 500 Zuschauer erreichen kann. Jemand, der mit einem Video bei Youtube innerhalb eines Tages Millionen Hits erzeugt, gilt anscheinend nicht als Rundfunker. Warum diese ominöse Gleichzeitigkeit jetzt so wichtig ist, erläutert der "Medienwächter" nicht. Aber er ist überzeugt davon, dass jeder, der ohne Rundfunklizenz zu mehr als 500 Zuschauern (gleichzeitig?) streamt ein Piratensender sei.

Und ich dachte 8live (oder wie dieser Sender heißt) sei ein Piratensender, von wegen Geldabzocke und so. Aber Herrn Norbert Schneider scheint es nicht um Inhalte zu gehen, sondern um eine Verknappung des Angebotes durch Lizenzzwang und damit um die Bewahrung der Lukrativität der Einzelanbieter auf dem veralteten Medium namens Fernsehen. Denn Schneider sagt laut Heise.de:

Aus dem Privileg, Rundfunk zu gestalten, werde "ein bezahlbares Jedermann-Prinzip". Dies sei für Regulierer ein Albtraum, da "der Wert der Lizenz absackt". (Quelle: Heise.de)

Wenn Schneider mit dem "Wert einer Lizenz" nicht einen Geldwert meinen sollte, sondern einen qualitativen Wert, so würde in meinen Augen seine Aussage noch abstruser: Ein Medienangebot mit vorhandener Überwachung durch Medienwächter sei demnach qualitativ wertvoller? Dies entspricht wohl kaum der Realität, wie sie beispielsweise in der deutschen Medienlandschaft zu begutachten ist. Außerdem halte ich die Konsumenten für erwachsen genug, selbst zu entscheiden, was sie sich ansehen wollen und was nicht.

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