Donnerstag, 23. Oktober 2008

Polizei, die friedliche Demonstranten filmt, handelt rechtswidrig

Polizei darf auf Demos nur unter Auflagen filmen (Heise.de)

Ausschnitt:

Nach § 12a Versammlungsgesetz darf die Polizei Bild- und Tonaufnahmen von Teilnehmern bei oder im Zusammenhang mit öffentlichen Versammlungen nur dann anfertigen, "wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen", so der Gesetzestext. (Quelle: Heise.de)

Und wenn es berechtigte Annahmen geben würde, dass von einer Versammlung solch eine Gefahr ausgeht, dann wäre sie gar nicht erst genehmigt worden. Somit ist das mittlerweile alltägliche Abfilmen von friedlichen Demonstranten durch die Polizei rechtswidrig.

Aber die Polizei selber kümmert dies vermutlich nicht.

Aus Sicht der Polizei und anderer sogenannter staatlicher "Sicherheitsbehörden" dienen Demonstrationen heute vermutlich vor allem dazu, der Polizei und Verfassungsschutz einen Überblick zu geben, wer "zum harten Kern" irgendeiner politischen Bewegung gehört. Wartet erstmal ab, wenn die automatische Auswertung von Fotos und Videobändern (Gesichtserkennung) nicht mehr nur bei den fortschrittlichsten Geheimdiensten Anwendung findet, sondern auch bei der Berliner Polizei.

Man kann aus zweierlei Gründen nur hoffen, dass sich auch in Zukunft unter die Überwachungsgegner keine gewaltbereiten Idioten mischen werden. Einerseits, damit niemand zu Schaden kommt, andererseits aber auch, damit die "Sicherheitsbehörden" keinen Anlass finden, ihre gesammelten Datenberge für haarsträubende Verdächtigungen gegen die Teilnehmer solcher Demonstrationen einzusetzen, um ihren eigenen Herrschaftsapparat abzusichern.

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