Freitag, 30. November 2007

Generalbundesanwältin Harms hat ihre Sorgfaltspflicht grob fahrlässig verletzt

Militante Gruppe: "Harms hat kein Augenmaß" (Stern.de)

Ein Interview mit dem Politikwissenschaftler Peter Grottian.

Ausschnitt:

Es gab keine konkreten Anhaltspunkte für die Bildung einer terroristischen Vereinigung durch die "Militante Gruppe". Und trotzdem hat man das Scheunentor geöffnet und das ganze Sammelsurium an Maßnahmen angewandt. Die Generalbundesanwältin wurde offensichtlich miserabel unterrichtet. Dennoch hat sie auf Basis eines Anfangsverdachts eines Anfangsverdachts von einem Anfangsverdacht die Grundrechte massiv und fundamental verletzt. Auch Frau Harms muss sorgfältig begründen, warum sie derartige Schritte veranlasst. In diesem Fall hat sie ihre Sorgfaltspflicht grob fahrlässig verletzt. (Quelle: Stern.de)

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