Ermittler dürfen Post nicht selbst filzen (Berliner Zeitung)
Noch eine Klatsche vom Bundesgerichtshof (BGH) gegen Generalbundesanwältin Monika Harms.
Ausschnitt:
Die Ermittler suchten nach Bekennerschreiben für Brandanschläge auf Autos. Deshalb kamen sie im Mai dieses Jahres in das Briefzentrum Hamburg-Mitte und filzten die Post. Sie gingen sogar mit einem Postangestellten auf Tour und nahmen ihm sofort nach Leerung der Postkästen die Briefe ab. [...] Ein Praxis, die ein anderer Ermittlungsrichter des BGH gestern als im wesentlichen rechtswidrig erachtete. Das Aussortieren sei allein Aufgabe der Postbediensteten und deshalb "eine Mitwirkung von Ermittlungsbeamten oder auch eines Richters grundsätzlich ausgeschlossen", um die Vertraulichkeit des übrigen Postverkehrs nicht zu gefährden [...] "Die Rechtslage ist eindeutig. Es war deshalb umso unverständlicher, dass sich die Bundesanwaltschaft und das Bundeskriminalamt so offensichtlich über die gesetzlichen Vorgaben hinwegsetzten". [...] Das Justizministerium hielt das Vorgehen für legal. (Quelle: Berlinonline.de)
Die Polizei sortierte eigenmächtig und rechtswidrig beispielsweise Briefe aus, die keinen Absender trugen. BKA, Bundesanwaltschaft und das Bundesjustizministerium haben kriminelles Vorgehen durchgeführt, angeordnet oder gebilligt. Konsequenzen wird dies natürlich nicht haben. Bis zum nächsten Mal also. Gerichte verbieten solche Maßnahmen zwar nachträglich, aber wen kümmert das schon? Oder anders: Warum werden geltende Gesetze von der Exekutive erst ernst genommen, wenn ein Gericht ein Urteil gefällt hat, das eigentlich nichts anderes besagt, als dass das, was im Gesetz steht, auch gültig ist?
0 Kommentar(e) vorhanden:
Kommentar veröffentlichen