Donnerstag, 29. November 2007

BGH pfeift Innenminister-Erfüllungsgehilfin Monika Harms zurück

Bremse für den Terrorwahn (Zeit.de)

Ausschnitt:

Zwar seien die Beschuldigten der Tat vom 31. Juli 2007 und auch der Zugehörigkeit zur "militanten gruppe" dringend verdächtig, befanden die Richter. Rechtlich aber sei damit nicht der Vorwurf begründet, sie seien nach Paragraf 129a Mitglied in einer terroristischen Vereinigung. [...] Die Haftbefehle gegen die drei wurden daher gegen Auflagen außer Kraft gesetzt. Eigentlich hätten sie nie ausgestellt werden dürfen. [...] Für die Bundesanwaltschaft ist das Urteil sogar in zweifacher Hinsicht eine Niederlage. Es lässt sie nicht nur übereifrig und als Erfüllungsgehilfin eines jederzeit mit dem Terrorargument zuschlagenden Innenministers wirken. Es verstärkt auch den Verdacht derjenigen, die kritisieren, der Paragraf 129a diene nicht zum Zwecke der Strafverfolgung, sondern vor allem als Vorwand, klandestine Strukturen ausspähen zu dürfen. Sein Einsatz wird für die Bundesanwälte damit nicht nur rechtlich, sondern auch politisch schwieriger. (Quelle: Zeit.de)

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