So behandelt der Staat seine Kontrolleure (Lawblog.de)
In Berlin werden anscheinend die Personalien der Besucher eines Gerichtsverfahrens durch die Polizei kontrolliert und die Ausweise der Besucher kopiert.
Ausschnitt:
Ich frage mich, was wohl passiert, wenn ein interessierter Zuschauer keinen Ausweis dabei hat. Und sich auch weigert, seine Personalien abzugeben.
Man braucht wahrscheinlich nicht lange zu raten. Er darf nicht rein. Vielleicht wird er danach sogar beschattet.
Das alles ist interessant, weil Urteile im Namen des Volkes ergehen. Damit das Volk auch überprüfen kann, welche Urteile in seinem Namen ergehen, sind Gerichtsverhandlungen grundsätzlich öffentlich. [...]
Die Verletzung des Öffentlichkeitsprinzips, die gerügt werden könnte, ist ein absoluter Revisionsgrund. Sie verpflichtet zur Aufhebung des Urteils. (Quelle: Lawblog.de)
Was mich auch hier wieder verwundert, dass diese Praxis der Berliner Polizei noch nicht von den deutschen Medien kritisch hinterfragt wurde. Was ist nur los in diesem Land?
0 Kommentar(e) vorhanden:
Kommentar veröffentlichen