Vater muss Internet-Anschluss nicht kontrollieren (Netzeitung.de)
Ausschnitt:
Von einem Internet-Anschluss aus waren illegal Musiktücke ins Netz gestellt worden. Da ein Gericht nicht feststellen konnte, welches Familienmitglied dafür verantwortlich war, wurde niemand bestraft. [...] Ein Anschlussinhaber, der anderen Personen die Internetnutzung ermöglicht, muss diese nur dann instruieren und überwachen, wenn er konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass die Nutzer den Anschluss missbrauchen könnten, wie das Gericht befand. (Quelle: Netzeitung.de)
Das Urteil ist rechtskräftig.
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