Der Fall Monika Harms (Taz.de)
(Via Augsblog.de)
Hinsichtlich des nun als rechtswidrig vom BGH beurteilten Vorgehens der Bundesanwaltschaft gegen G8-Protestierer scheinen nur zwei Schlussfolgerungen möglich: Entweder die Bundesanwaltschaft wollte politischen Einfluss ausüben - in Richtung G8-Protestierer oder in Richtung der (Medien-)Öffentlichkeit - oder die Ermittler hatten überhaupt gar keine Ahnung, "wie diese Protestszene tatsächlich tickt", wie Felix Lee in einem Kommentar bei Taz.de schreibt:
Ausschnitt:
Den 20 Verdächtigten konnte nicht das kleinste Indiz vorgelegt werden, warum ausgerechnet sie an einem Farbeierwurf oder gar einem Brandanschlag beteiligt gewesen sein sollen. Beweise fehlen bis heute. [...] Haben die Ermittlungsbehörden die Razzien tatsächlich genutzt, nur um wenige Wochen vor Gipfelbeginn mit stasiähnlichen Methoden eine legitime Protestszene zu durchleuchten? Daraus lässt sich nur schließen, dass die Ermittler bis zum Schluss nicht die leiseste Ahnung hatten, wie diese Protestszene tatsächlich tickt. (Quelle: Taz.de)
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