Gericht: Fotoportal unterliegt bei Aufnahmen trotz Fotoverbot der Störerhaftung (Heise.de)
Die sogenannte Panoramafreiheit sei Kinderkacke, sagt das Landgericht Potsdam und sagt, dass praktisch öffentlich zugängliche Parkanlagen, die von der dick und kräftig und mächtig und umfassend mit Steuergeldern beschenkten Stiftung Preußische Schlösser und Gärten verwaltet werden, nicht vom steuerzahlenden Untertanen fotografiert werden dürfen. Und auch gegen Internetportale, die diese Fotos von Dritten dann veröffentlichen, kann ab sofort die Abmahnkeule herausgeholt werden.
Da unsere Politiker niemals, ich betone: NIEMALS ein Gesetz zu Ungunsten von Urheberrechtsbesitzern ändern werden in diesem Land, hätte ich eine andere Lösung: Einfach alle Steuergelder für diese Stiftung streichen. Anscheinend kann sie ja enorm viel Geld durch den Verkauf von Fotos ihrer im Vergleich zu anderen Teilen Deutschlands wirklich recht schmächtigen und langweiligen Parkanlagen (ich sage nur: Schlosspark Charlottenburg... lachhaft) selbst eintreiben. Wozu dann noch Steuergelder?
Donnerstag, 8. Januar 2009
Deutschland: Fotografieren von mit Steuergeldern finanzierten pseudo-privaten Parks VERBOTEN
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