Dienstag, 23. Juni 2009

BGH bestätigt: In Deutschland herrscht Meinungsfreiheit sogar für anonym getätigte Äußerungen - Quelle surprise!

Spickmich.de: BGH erlaubt Noten für Lehrer im Internet (Spiegel.de)

Zitat:

Die Bewertung von Lehrern im Internet verstößt nicht gegen deren Persönlichkeitsrecht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Schüler dürfen demnach auf Spickmich.de weiterhin Noten für Lehrer vergeben - und anonym bleiben. [...}

Die BGH-Richter urteilten: Auch anonyme Bewertungen seien von der Meinungsfreiheit gedeckt. (Quelle: Spiegel.de)

Ca, alors! Ische bün ent-e-setzt!! Auch anonyme Äußerungen sind von der Meinungsfreiheit gedeckt? Wirklich? Na, sowas.

Bis diese simple Tatsache jedoch in Deutschland allgemein bekannt ist, werden sicherlich noch zig Jahrzehnte vergehen.

Mal sehen, wie lange es dauert, bis dennoch der nächste Lehrer versucht gegen Spickmich.de zu klagen. Begründung dann sicherlich: Kinder hätten kein Recht auf freie Meinungsäußerung. Ach, ich glaub, diese (erfolglosen) Klagen gab es sogar schon, wenn ich mich recht erinnere.

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