Mittwoch, 29. Juli 2009

Bundesverfassungsgericht: Staat darf Beweise verwerten, die er durch illegalen Einbruch und Raub bei Bürgern gewonnen hat

Beweisverwertung: Karlsruher Dunkelkammer (Süddeutsche Zeitung)

Zitat:

Das Verfassungsgericht erklärt die Verwertung von Zufallsfunden zur Regel - und damit das Verbot zur Ausnahme. Umgekehrt wäre es richtig gewesen. (Quelle: Sueddeutsche.de)

Die Polizei kann in Deutschland einfach so illegal in Wohnungen einbrechen und alles mögliche rauben. Das wird dann zwar Jahre später von einem Gericht als illegal verurteilt - aber ohne jede Folgen für die beteiligten Polizisten, Staatsanwälte oder Richter. Nur für das Opfer des polizeilichen Einbruchs und des polizeilichen Raubes hat das alles Folgen, wenn die Polizei nämlich bei ihrem illegalen Tun Beweise dafür gefunden hat, dass der Beraubte auch irgendwann mal irgendwas Illegales getan hat.

Die Illegalen jagen also in Deutschland die Illegalen. Toller Rechtsstaat ist das.

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