Donnerstag, 30. Juli 2009

Mehr Rechte für Abgeordnete bei "kleinen Anfragen": Heribert Prantl kommentiert die erneute Hilfe für den Bundestag durch das Bundesverfassungsgericht

Bundesverfassungsgericht: Symphonie mit Pauken (Süddeutsche Zeitung)

Das Urteil ist auch ein erneuter Schuss des Bundesverfassungsgerichts vor den Bug derjenigen, die den Präventionsstaat propagieren.

Heribert Prantl kommentiert:

Zum dritten Mal in Folge hat am heutigen Donnerstag das Bundesverfassungsgericht die Rechte des Parlaments gestärkt: Das höchste Gericht erklärt die herablassende, überhebliche und geheimniskrämerische Art für verfassungswidrig, mit der die Bundesregierung die sogenannten Kleine Anfragen von Abgeordneten behandelt. [...]

Die Bundesregierung hatte die Auskunftsbegehren unter Hinweis auf "Geheimhaltungsbedürfnisse" ziemlich umfassend und oberflächlich abgebürstet. Diese Argumentation wird von den Verfassungsrichtern zerpflückt, an manchen Stellen bricht da in der Begründung blanke Ironie durch. Die Verfassungsrichter halten die subalterne Rolle, in die sich der Bundestag drängen lässt oder von der Bundesregierung gedrängt wird, für grundgesetzwidrig. (Quelle: Sueddeutsche.de)

Es geht also auch bei diesem Urteil um das Herz der Demokratie in Deutschland: Um die Unabhängigkeit des Parlamentes von der Regierung. Für die ARD-Tagesschau und ZDF-Heute ist das alles kein Thema. Es könnte natürlich auch sein, dass "Tagesschau" und "Heute" kaum berichten über derartige Urteile, weil in den Redaktionen sich die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass in Deutschland das Parlament trotz der Hilfen aus Karlsruhe weiterhin ein zahnloser Tiger bleibt (weil im Hintergrund hinter Regierung und Parlament bekanntlich ja eh immer die Mehrheitspartei oder Mehrheitsoalition die Fäden zieht und so die Gewaltenteilung in Deutschland schon immer ausgehebelt hat) und man deshalb den Bundestag bei der Berichterstattung ruhig vernachlässigen dürfe.

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