Donnerstag, 30. Juli 2009

Versuch, Vorratsdaten zur Aufklärung von Betrugsverbrechen zu verwenden, vorerst gescheitert

LG Bamberg: Anonymisierungsdienst muss IP bei Missbrauch nicht herausgeben (Heise.de)

Ein Staatsanwalt und ein Amtsrichter in Bamberg versuchten, die restriktiven Vorgaben des Bundesverfassungsgericht zur Nutzung der Telekommunikationsdaten aus der Vorratsdatenspeicherung zu umgehen. Erst das Landgericht stoppte den Versuch. Ein Betrugsversuch über die Höhe von 19,90 Euro pro Monat ist also auch weiterhin keine Bedrohung für den Bestand der Bundesrepublik Deutschland.

Natürlich werden zig weitere Amtsgerichte es in Deutschland weiter versuchen, von zig Staatsanwälten ganz zu schweigen. Denn dahinter steht meiner Meinung nach nicht etwa schlicht Unprofessionalität auf Seiten der Staatsanwälte und Amtsrichter, sondern eine rechtsstaatlich problematische Einstellung.

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