Donnerstag, 30. Juli 2009

Bundesverfassungsgericht stärkt erneut erheblich Rechte der Bundestagsabgeordneten gegenüber Regierung - Für ARD und ZDF kaum ein Thema

Bundesregierung muss Parlament besser über Geheimdienste aufklären (Heise.de)

Zitat:

Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesregierung gerügt, weil sie Anfragen von Bundestagsabgeordneten zu Tätigkeiten der Nachrichtendienste nicht beantwortet und pauschal auf das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) für die Spione hingewiesen hat. Der Zweite Senat des Karlsruher Gerichts stellte in einem jetzt veröffentlichten Urteil (2 BvE 5/06) fest, die Bundesregierung habe Antworten auf mehrere "Kleine Anfragen" von 2006 "mit verfassungsrechtlich nicht tragfähigen Begründungen verweigert". Damit seien die Rechte der Parlamentarier verletzt worden. (Quelle: Heise.de)

Pikanterweise ging es konkret um eine Anfrage von Bundestagsabgeordneten an die Bundesregierung, ob und wenn ja wie umfangreich der BND und die Geheimdienste der Bundesländer Bundestagsabgeordnete bespitzeln. Die Regierung antwortete darauf einfach nicht.

Der wichtigste Satz im Heise-Artikel lautet:
Karlsruhe stellte nun klar, dass das PKG allein ein zusätzliches Instrument parlamentarischer Kontrolle der Regierung sei. Diese hebe die Informationsrechte von Abgeordneten nicht auf. Das parlamentarische Fragerecht werde auch nicht durch die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses oder die Befassung des Ältestenrates mit diesen Fragestellungen verdrängt. (Quelle: Heise.de)

Die Regierung bräuchte dem Parlament nur in Fällen "evidenter Geheimhaltungsbedürftigkeit" keine ausführliche Antwort oder keine ausführliche Begründung für eine Nicht-Antwort geben. Nur anhand einer ausführlichen Begründung könne nämlich das Parlament entscheiden, ob es die Nicht-Anwort akzeptieren könne (zur Erinnerung: theoretisch steht der Bundestag in Deutschland über der Regierung, weil der Bundestag die Regierung jederzeit durch ein Misstrauensvotum aus dem Amt jagen kann...).

Nachdem das Bundesverfassungsgericht also schon beim Urteil zum Lissabon-Vertrag die Macht des Bundestages gestärkt hatte und außerdem jüngst die Rechte der Opposition bei Untersuchungsausschüssen gegenüber der Regierung gestärkt hatte, stärkt es jetzt erneut die Macht des Bundestages gegenüber der Regierung.

Diese Tatsache ist jedoch - wie beim Verfassungsgerichts-Urteil zu den Oppositionsrechten bei Untersuchungsausschüssen - kaum ein Thema in den öffentlich-rechtlichen TV-Sendern von ARD und ZDF. Bei Tagesschau.de gibt es zwar einen kleinen Artikel, der jedoch kaum den grundlegenden Charakter des Karlsruher Urteils darstellt. Bei Heute.de finde ich bis jetzt keinen einzigen Artikel zum Thema. Nur zum Vergleich: Via News.Google.de findet man jedoch bei anderen Medien eine ganze Reihe von Artikeln zu dieser Nachricht und zu diesem Thema.

Die extreme Zurückhaltung bei Tagesschau.de und Heute.de bei Meldungen, in denen es um die Stärkung der Rechte des Bundestages geht, kann ich mir nur damit erklären, dass ARD und ZDF in ihren Nachrichtensendungen weitestgehend halt Regierungsfunk betreiben.

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