Staatsrechtler hält Europawahl für verfassungswidrig (Der Standard)
Zitat:
Ein deutscher Staatsrechtler, Hans Herbert von Arnim, hat Einspruch gegen die Europawahl vom 7. Juni erhoben. [...]
Von Arnim beruft sich auf das jüngste Urteil des Verfassungsgerichts zum EU-Vertrag von Lissabon: "Daraus ergibt sich klar, dass die Fünf-Prozent-Klausel, wie sie bei Bundestagswahlen gilt, bei Europawahlen nicht zu rechtfertigen ist." (Quelle: DerStandard.at)
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