Donnerstag, 30. Juli 2009

Von Arnim will vor Bundesverfassungsgericht gegen Fünf-Prozent-Klausel bei Europawahlen klagen

Staatsrechtler hält Europawahl für verfassungswidrig (Der Standard)

Zitat:

Ein deutscher Staatsrechtler, Hans Herbert von Arnim, hat Einspruch gegen die Europawahl vom 7. Juni erhoben. [...]

Von Arnim beruft sich auf das jüngste Urteil des Verfassungsgerichts zum EU-Vertrag von Lissabon: "Daraus ergibt sich klar, dass die Fünf-Prozent-Klausel, wie sie bei Bundestagswahlen gilt, bei Europawahlen nicht zu rechtfertigen ist." (Quelle: DerStandard.at)

0 Kommentar(e) vorhanden: