Freitag, 18. Januar 2008

Hausdurchsuchung wegen Verdacht auf Verletzung des Persönlichkeitsrechts/Kunsturhebergesetz

Zu Hausdurchsuchungen in Berlin (Junge Welt)

Erneut wurden Wohnungen linker Aktivisten in Berlin durchsucht, weil das LKA Berlin herausfinden wollte, woher Fotos stammen, die auf einem linken Info-Stand präsentiert wurden. Die Fotos zeigen Personen, die von den linken Aktivisten als zur rechtsextremen Szene gehörig bezeichnet werden. Die "Junge Welt" druckt dazu eine Erklärung der linken Aktivisten ab. Unklar bleibt dabei, ob das LKA auf Grund einer Anzeige der auf den Fotos gezeigten Personen handelt, denn nur dann wäre solch eine Durchsuchungsaktion wohl nur ansatzweise hinnehmbar, wenn auch wohl immer noch heftig übertrieben.

Aber die "Unverletzlichkeit" der Wohnung gilt - trotz Grundgesetz - in der Realität des deutschen Staates anscheinend kaum mehr. Nun also schon Hausdurchsuchungen wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Verstößen gegen das Kunsturhebergesetz.

Ausschnitt:

Im Durchsuchungsbeschluß heißt es konkret: "Ihnen [den Beschuldigten] wird vorgeworfen, am 9. September 2007, gegen 14.50 Uhr anläßlich der für jedermann zugänglichen Veranstaltung 'Aktionstag gegen Rassismus, Neonazismus und Krieg– Tag der Mahnung', am Marx-Engels-Forum [...] an einem Stand der 'Antifaschistischen Aktion' für eine Vielzahl unbeteiligter Personen wahrnehmbar ein Plakat mit der Überschrift 'Achtung Neonazis' ausgestellt zu haben, das aus Kopien von vier Seiten der Szenezeitschrift Stressfaktor Ausgabe 08/2007, zusammengesetzt war und auf dem 40 Lichtbilder, darunter zahlreiche Porträtfotos, von mutmaßlich dem rechten Spektrum zugehörigen Personen abgebildet waren, ohne daß die abgebildeten Personen mit einer Veröffentlichung ihrer Bildnisse einverstanden gewesen wären." (Beschluß des Amtsgerichts Tiergarten vom 13. November 2007)
Die Durchsuchung sollte deshalb der Auffindung von Unterlagen dienen, die "Hinweise auf den Druckort und die Urheber des Plakates« (Durchsuchungsbeschluß) geben. Allerdings konnten die Beamten trotz intensiver Suche in persönlichen Unterlagen keine "Beweismittel" finden. (Quelle: JungeWelt.de)

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