Freitag, 18. April 2008

BKA-Gesetz nicht verfassungskonform: Ein Kommentar von Heribert Prantl

Geplantes BKA-Gesetz: Die Lidlisierung des Rechts (Süddeutsche Zeitung).

Mal wieder ein klarer Kommentar von Heribert Prantl zur Arbeit von Schäuble und Zypries.

Ausschnitt:

Das geplante Gesetz ist nicht nur rechtsstaatlich bedenklich, es ist auch (bewusst?) schlampig: Die polizeiliche Beobachtung in Paragraph 20i entspricht nicht der Verfassungsgerichtsentscheidung zum Kfz-Kennzeichenabgleich, die Beobachtung bezieht sich auf eine unzulässige Vielzahl von Umständen (Absatz 1), der Anlass der Beobachtung (Absatz 2) ist weit und vage: Das Bundeskriminalamt darf beobachten, wenn es das aufgrund der "Gesamtwürdigung der Person" für geboten hält.

Die Rasterfahndung in Paragraph 20j ist viel zu weit gespannt, sie limitiert nicht die Merkmale, die erfasst werden sollen, und sie ermöglicht die Weiterverwendung "für ein mit dem Sachverhalt zusammenhängendes Verfahren".

Bei der Onlinedurchsuchung von Computern in Paragraph 20k wird nicht von konkreter Gefahr gesprochen, man hat Karlsruher Formulierungen pro forma aufgepickt, ohne sie dann zu definieren. (Quelle: Sueddeutsche.de)

Was für einen "unanständigen" Arbeitsethos haben Schäuble und Zypries eigentlich? Könnte es sein, dass denen mittlerweile das Regieren ziemlich auf den Senkel geht? Die beiden scheinen intellektuell überfordert zu sein mit ihrer Aufgabe.

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