Zum Wohle des Beschuldigten (Lawblog.de)
Rechtsanwalt Udo Vetter zitiert in seinem Weblog aus einem Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Aachen:
Bei der Schwere der Tat und der Stärke des Tatverdachts ist die Durchsuchung - auch um den Beschuldigten ggf. zu entlasten - ... erforderlich und verhältnismäßig. (Quelle: Lawblog.de)
Udo Vetters kurzer Kommentar dazu:
Der belastende Grundrechtseingriff als Wohltat für den Beschuldigten. Das Verfassungsrecht muss neu geschrieben werden... (Quelle: Lawblog.de)
Und ich bin nahe dran, die Fassung zu verlieren.
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