Dienstag, 31. März 2009

LG Karlsruhe: Nutzung des Internets rechtfertigt jederzeit Hausdurchsuchungen

Gericht: Durchsuchung wegen mittelbarer Links auf Kinderporno-Sperrliste rechtmäßig (Heise.de)

Zitat:

Auch, wer lediglich mittelbar und über Zwischenstationen auf Wikileaks verlinkt, kann sich im Visier der Strafverfolgungsbehörden wiederfinden. Mitte Februar wurden auf Basis einer Entscheidung des Amtsgerichts Pforzheim die Räume eines Blog-Betreibers durchsucht. Dieser hatte von seiner Seite einen Link auf einen anderen Blog gesetzt, der wiederum auf Wikileaks verlinkt hatte, wo die Sperrliste abrufbar war.

Das Landgericht Karlsruhe hatte nun über eine Beschwerde gegen diese Hausdurchsuchung zu entscheiden. Mit Beschluss vom 26. März beurteilten die Richter diesen als rechtmäßig und wiesen die Beschwerde zurück. (Quelle: Heise.de)

Bettina Winsemann von Telepolis.de zieht sofort Konsequenzen und verzichtet als Journalistin darauf über Hintergründe zur Kinderpornografie im Internet weiter zu berichten: Hier steht nichts mehr: Tschüss, Internet - war schön mit Dir. LG Karlsruhe legt das Netz in Fesseln... (Telepolis.de)

Links zu Wikileaks.org und Links auf Webseiten, auf denen wiederum Wikileaks.org verlinkt ist, sind in Deutschland also ab sofort ein rechtmäßiger Anlass, dass die deutsche Polizei Wohnungen stürmen darf und Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Da es keine klaren Regeln gibt, warum nun ausgerechnet Wikileaks.org als dermaßen gefährlich eingeschätzt wird, kann somit jeder, der im Internet Webseiten verlinkt, egal welche Webseiten, sofort Opfer von Hausdurchsuchungen werden.

Das Urteil ist ein schwerer Eingriff in die Meinungsfreiheit und die Pressefreiheit und in die Unverletztlichkeit der Wohnung.

Ich rate schon seit einiger Zeit dazu, das Internet in Deutschland nur noch über Anonymisierungsnetzwerke zu nutzen.

Die größeren Medien werden übrigens über das Skandal-Urteil des Landgerichts Karlsruhe nicht berichten. Niemals. Die größeren Medien in Deutschland hassen es bekanntlich, dass ihre Meinungshoheit durch das Internet, Foren und Weblogs unterminiert wurde. Deswegen werden sie keinen Finger krumm machen, um für diese Meinungsvielfalt einzustehen.

Bleibt also wieder nur das Bundesverfassungsgericht, um hier für Recht und Ordnung zu sorgen und die meiner Meinung nach kriminellen und verfassungswidrigen Machenschaften des Landgerichts Karlsruhe, der beteiligten Staatswanwälte und der Polizei Baden-Württembergs zu korrigieren, wenn denn derjenige, dessen Wohnung wegen Links zu Wikileals durchsucht wurde, die Kraft aufbringt, diesen Gerichtsweg zu gehen...

Das Urteil und das Vorgehen der Behörden in Baden-Württemberg offenbart eine in Deutschland bislang nicht vorstellbare Verwahrlosung des Rechts und eine bislang nicht vorstellbare Missachtung des Grundgesetzes. Ich vermute, dass die extremistische Politik von Union und SPD in Bezug auf die Bürgerrechte einen nicht kleinen Anteil an dieser Entwicklung hat.

Nachtrag: Immerhin Zeit.de berichtet als (meines Wissens nach) einziges nicht auf Internet- und Techniknachrichten spezialisiertes Medium auch noch über das Karlsruher Skandal-Urteil: Grenzenlose Verantwortung. Allerdings verschweigt der Artikel beispielsweise, dass der durch das Karlsruher Urteil direkt Betroffene bis vors Bundesverfassungsgericht gehen will und Strafanzeige gegen die Richter wegen Rechtsbeugung eingereicht hat.

Wie hanebüchen das Karlsruher Urteil tatsächlich ist, erläutert beispielsweise Jens Ferner in seinem Datenschutz-Blog und in den dort verlinkten, weiteren Internetseiten: Warnung: Hausdurchsuchung bei sämtlichen Blog-Betreibern denkbar? und Störerhaftung im Strafrecht? - Stichwort "Feindstrafrecht"!

Auch Rechtsanwalt Stadler beschreibt den Sachverhalt klar und deutlich:
Der Beschuldigte hatte keineswegs unmittelbar auf kinderpornografische Inhalte verlinkt und noch nicht einmal direkt auf eine ausländische Sperrliste, sondern vielmehr nur auf einen Beitrag in dem Blog Schutzalter, der sich seinerseits mit den dänischen Kinderporno-Sperrlisten beschäftigt und sich insgesamt kritisch mit der dänischen Sperrdiskussion auseinandersetzt. [...]

Wenn man solche Vorgänge sieht, dann bekommt man eine Ahnung davon, weshalb die Sperrlisten in anderen europäischen Staaten angeblich so erfolgreich funktionieren. Man konstruiert mit deren Hilfe neue Straftaten, die es sonst gar nicht gegeben hätte und verfolgt diese dann mit Durchsuchungsanordungen. Mit der Bekämpfung von Kinderpornografie hat das aber nichts zu tun. (Quelle: Internet-Law.de)

Was muss eigentlich passieren, damit die Medien im größeren Umfang über abstruse Urteile berichten, die die Meinungsfreiheit und Pressefreiheit dermaßen bedrohen? Ah, ich ahne es: Wenn irgendwo Blut fließen würde, dann würde vermutlich berichtet werden.

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