DNA-Probe: Erfolgreich vor dem BVerfG gestoppt (Datenschutz-Blog)
Zitat:
Wie inzwischen faktisch üblich, wurde diese angeordnet, ohne dass "zukünftige erhebliche Straftaten" im Raume stehen. Das abstellen auf "sonstige Straftaten" ist so ohne weiteres nicht möglich [...]. (Quelle: Datenschutzbeauftragter-Online.de)
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