So teuer sind unsere Grundrechte: 300000 Euro (Datenschutz-Blog)
Jens Ferner warnt vor dem neuen Gendiagnostikgesetz.
Auszug:
(Quelle: Datenschutzbeauftragter-online.de)
- Im Punkt 6 wird festgehalten, dass "Reihenuntersuchungen freiwillig sein sollen". Kleiner Tipp: "sollen" ist nicht gleich "müssen". Für einen Juristen liegen zwischen den Begriffen Welten. Oder deutlich: "sollen" ist geäußertes Wunschdenken, also wertlos.
- Das gleiche "sollen" finden wir bei vorgeburtlichen Untersuchungen unter Punkt 7.
- Punkt 9 ist angesichts des BVerfG Urteils 1 BvR 421/05 Blödsinn.
- Unter Punkt 10 wird erklärt, dass genetische Untersuchungen durch den Arbeitgeber "grundsätzlich unzulässig" sind. Soll ich dem Leser mal erklären, was "grundsätzlich" für einen Juristen heisst? Ganz einfach: Sofern nicht eine der vielen Ausnahmen zutreffen, ist es vielleicht nicht erlaubt. "Grundsätzlich" ist am Ende so viel Wert wie "sollen": Nichts. Man merkt es im letzten Satz, wenn nebulös erklärt wird, zum "Arbeitsschutz" ist es unter engen Voraussetzungen erlaubt.
- Das "Grundsätzlich" findet sich dann auch noch bei Versicherungen. Wem jetzt nicht mulmig wird, der sollte es nochmal in Ruhe lesen. Man beachte dabei den letzten Satz, der eine Vorlagepflicht bei Versicherungssummen ab 300.000 Euro vorsieht. Damit kennen wir wenigstens den Wert unseren ach so garantierten Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung: Bei 300.000 Euro ist das nämlich nicht mehr ganz so wichtig.
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