Donnerstag, 28. Mai 2009

Neues Gesetz verabschiedet: Jetzt reicht allein falsche Gesinnung ohne jegliche Tat für intensive Observierung bis hin zu 10 Jahre Haft

Entscheidung im Bundestag: Comeback der Kronzeugen (Süddeutsche Zeitung)

Zitat:

Eine weitere Entscheidung fiel im Bereich der Terrorbekämpfung: Terroristen und Sympathisanten künftig können schon vor Begehung einer Tat bestraft werden. Der Aufenthalt in Terrorcamps und die Anleitung zu Gewalttaten im Internet kann ihnen zehn Jahren Strafe einbringen. [...]

Die sogenannte Vorfeldstrafbarkeit stieß bei der Opposition auf heftige Kritik. Die Linken-Abgeordnete Ulla Jelpke sprach von einer "Gesinnungsjustiz", die der Schnüffelei Vorschub leiste. Ob ein Wecker gekauft worden sei, um sich wecken zu lassen oder den Zeitzünder einer Bombe zu basteln, entscheide sich demnächst an der politischen Gesinnung, warf sie der Regierung vor [...]. (Quelle: Sueddeutsche.de)

Damit wird der staatliche Machtmissbrauch Gesetz, weil der staatlichen Willkür hier Tür und Tor geöffnet werden. Außerdem entledigt man sich so schlicht per Gesetz der bisher nötigen Prüfung der Verhältnismäßigkeit bei derartigen Eingriffen in die Bürgerrechte. Denn da niemand sagen kann, wie die Gesinnung von jemandem aussieht bevor derjenige nicht irgendwelche handfesten, eindeutigen Hinweise für eben diese Gesinnung geliefert hat, können die Strafverfolgungsbehörden schlicht irgendeine Gesinnung postulieren. Das Gesetz ist also ein fauler Taschenspielertrick, der den Rechtsstaat mal eben mit einem Handstreich abschafft. Man kann nur noch Abscheu empfinden vor diesen extremistischen Harlekinen von SPD und Union.

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