Verfassungsbeschwerde gegen Datenweitergabe ans Ausland (Heise.de)
Zitat:
Das Cybercrime-Abkommen sei verfassungswidrig, argumentieren die Beschwerdeführer, weil es Bundesbürgern keinerlei Schutz vor Verletzungen ihrer Menschenrechte im Ausland biete. Informationen aus Deutschland dürften im Ausland unbegrenzt auf Vorrat gespeichert und ohne unabhängige Aufsicht genutzt werden. (Quelle: Heise.de)
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