Dienstag, 30. Juni 2009

Euphorie wegen Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Lissabon-Vertrag? Wohl eher nicht.

Verfassungsgericht zu Lissabon-Vertrag: Sternstunde der Demokratie (Süddeutsche Zeitung)

Heribert Prantl lobt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über den Lissabon-Vertrag in höchsten Tönen, weil der Bundestag sich jetzt "täglich" mit dem auseinandersetzen müsse, was auf EU-Ebene an Politik gemacht wird:

Der Bundestag soll - nach dem Willen des Bundesverfassungsgerichts - in Deutschland im Mittelpunkt des "verflochtenen" demokratischen EU-Prozesses stehen. (Quelle: Sueddeutsche.de)

Leider übersieht Heribert Prantl hier erneut, dass der Bundestag letztlich nur ein Anhängsel der Regierung ist und somit immer letztlich die Politik der Regierung unterstützt. Warum wohl musste erst das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil laut sagen, dass der Bundestag mehr mitreden soll, darf und muss? Warum kamen Forderungen nach mehr Mitsprache auf EU-Ebene wohl nicht vom Bundestag selbst? Ganz einfach: Weil der Bundestag längst ein hohles Gebilde ist.

Sowohl Regierung als auch die Mehrheit im Bundestag werden immer kontrolliert von der Mehrheitspartei oder Mehrheitskoalition. Der Bundestag kann somit niemals eine von der Regierung unabhängige Politik machen in Deutschland. Die Regierung kann also auch nach dem Karlsruher Urteil weiterhin unbemerkt von der Öffentlichkeit (weil die deutschen Medien über EU-Gesetzesinitiativen grundsätzlich nicht berichten) auf EU-Ebene Gesetze vorbereiten und sie dann nachts um 3 Uhr im Bundestag durchwinken lassen.

Allenfalls das Vorhandensein einer Notbremse gegen die Aushöhlung des Grundgesetz bestätigt das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil: Dass nämlich die EU nicht einfach ihre Kompetenzen nach Belieben ausweiten darf und dass das Grundgesetz auch weiterhin durch das Bundesverfassungsgericht geschützt wird. Das jedoch sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Gegen das Demokratiedefizit auf EU-Ebene bewirkt dieses Urteil jedoch nichts.

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