Freitag, 30. Januar 2009

Sinn des Terrorcamp-Gesetzes sind nicht Verurteilungen, sondern Schaffung von Möglichkeiten, Bürgerrechte außer Kraft setzen zu können

Terrorcamp-Gesetz: Falscher Mausklick, und du bist Terrorist (Süddeutsche Zeitung)

Heribert Prantl bringt es mal wieder gekonnt auf den Punkt:

Bisher war Sinn und Zweck des Strafrechts die Bestrafung des Straftäters. Was sonst. Aber das so Selbstverständliche gilt nicht mehr, wenn es um Terrorbekämpfung geht.

Der Bundestag hat in erster Lesung ein Gesetz verhandelt, das nicht mehr zur Bestrafung, sondern nur zur Verfolgung taugt, ja nur diese bezweckt: Der Gesetzgeber weiß, dass es zu einer Bestrafung der angeblich gefährlichen Person nach dem neuen Gesetz nicht kommen wird; aber das ist ihm ziemlich egal.

Die Hauptsache ist, dass der Staat ermitteln, belauschen und Computer durchsuchen darf. Die Straftat wird quasi fingiert, weil man sie braucht, um massiv in die Grundrechte des Beschuldigten eingreifen zu können. (Quelle: Sueddeutsche.de)

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