Mittwoch, 17. Juni 2009

Internetsperre gegen Kinderpornos: "Erst löschen, dann sperren" wird NICHT zum Prinzip bei neuem Gesetz

Der Fake läuft: Löschen statt Sperren? Wohl eher nicht. (Datenschutz-Blog)

Zitat:

Ich zitiere mal den Gesetzesentwurf:

["]Die Aufnahme in die Sperrliste erfolgt nur, soweit zulässige Maßnahmen, die auf die Löschung des Telemedienangebots abzielen, nicht oder nicht in angemessener Zeit erfolgversprechend sind. (§8a II TMG-E)["]

Das klingt zwar nach "erst löschen, dann sperren" – ist es aber nicht. Der Witz liegt im "nicht in angemessener Zeit erfolgversprechend sind" – übersetzt heißt das: Das BKA kann eine Prognose erstellen, ob eine Löschung in angemessener Zeit stattfindet. Wenn das BKA dann (überspitzt) meint "das wird eh nix bis morgen" kann es dann sperren statt löschen. Ist also nix mit "erst versuchen". (Quelle: Datenschutzbeauftragter-Online.de)

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