Mittwoch, 17. Juni 2009

Rechtsgutachten zu Kinderpornosperren: BKA dürfte ohne Umwege auch Abuse-Mails an ausländische Provider verschicken

Wissenschaftlicher Dienst: BKA darf Abuse-Mails schreiben (Odem.blog)

Zitat:

Eine wichtige Begründung für Internet-Sperren war ja bisher: das BKA dürfe aufgrund der Souveränität der Staaten keine ausländischen Provider anschreiben. Die Hausjuristen des Bundestages sehen das in ihrer Zusammenfassung so:

["]Solange eine Email des BKA nur eine Benachrichtigung an den Host-Provider darstellt, und diesen auf inkriminierte Inhalte auf seinem Server hinweist, wird das BKA nicht hoheitlich tätig, da es dem Host-Provider kein Tun, Dulden oder Unterlassen vorschreibt, sondern diesen lediglich informiert. Solche rein informativen Emails des BKA an außereuropäische Host-Provider wären demnach zulässig. Unzulässig wären hingegen derartige Emails durch das BKA an Host-Provider, die diesem eine Löschung der inkriminierten Inhalte vorschreiben würden.["]

Ein freundlicher Hinweis wäre demnach erlaubt, nur keine Aufforderung oder ähnliches. (Quelle: Blog.Odem.org)

Damit hat sich auch dieses (eh schon wackelige) Argument für irgendwelche Internetsperren mit einem juristischen Boom! in Luft aufgelöst.

Aber um Argumente geht es bei dieser Veranstaltung namens Internetsperren ja von Anfang an vermutlich nicht. Es geht um Macht, um Machtmissbrauch, um Machtsicherung.

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