Freitag, 19. Juni 2009

Netzsperren sind eine Verhöhnung von Strafermittlung und Gericht

Kinderpornografie im Web: Netzsperren bringen keinen vor Gericht (Zeit.de)

Ein sehr guter Kommentar von Kai Biermann zu der Unsinnigkeit und Gefährlichkeit des gestern verabschiedeten Zugangserschwerungsgesetz.

Zitat:

Und wer solche Inhalte sperren will, muss sich der Frage stellen, warum dann nicht auch andere kriminelle Inhalte gesperrt werden.

Leicht aber könnte das Sperren dann zum Alibi werden, könnte dazu führen, dass die mühsameren und teureren Strafermittlungen an Beachtung verlieren. Und leicht könnten die Grenzen immer weiter gezogen werden, könnten Sperren zu einem echten Instrument der Zensur wachsen. Wer sagt, dass der Bundestag nicht auch bald den Paragrafen 130 StGB [Volksverhetzung; Anmerkg. von mir, Solon] darin aufnimmt, oder den 130a? Hürden, um das zu verhindern, stehen nicht in dem Gesetz. (Quelle: Zeit.de)

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